Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie nicht nur in der Schweiz, sondern auch einmal im EU-/EFTA-Raum gearbeitet? Dann erhalten Sie zusätzlich zur AHV-Rente auch noch Geld aus dem Ausland. Sie müssen dafür nichts tun. Das übernehmen wir für Sie. Sie müssen bloss die Anmeldung für die AHV-Rente in der Schweiz einreichen.
Haben Sie ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten gearbeitet? Dann müssen Sie sich zusätzlich zur Anmeldung in der Schweiz auch im entsprechenden Land für eine Altersrente anmelden.
Wenn Sie geschieden sind, dann kommt das sogenannte «Splitting» zum Zug. Dabei wird das in Ihren Ehejahren einbezahlte AHV-Einkommen hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Nach einer Scheidung wird das AHV-Einkommen nicht automatisch geteilt. Dafür müssen Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Ausgleichskasse melden. Diese leitet die Einkommensteilung ein. Wenn Sie die Scheidung erst mit der Anmeldung für die AHV-Rente mitteilen, kann die Berechnung der Altersrente länger dauern. Dies kann die Auszahlung Ihrer AHV-Rente verzögern. Das gleich gilt auch für eingetragene Partnerschaften.
Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt ab von Ihren Beitragsjahren, Ihrem durchschnittlichen Einkommen, Ihren Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und Ihrem Zivilstand. Wir empfehlen Ihnen, einen kostenlosen AHV-Kontoauszug zu bestellen. Darauf ersichtlich sind all Ihre Jahreseinkommen über die ganze Zeit Ihrer Erwerbstätigkeit. Sobald Sie den AHV-Kontoauszug erhalten, können Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner Ihre ungefähre AHV-Rente ermitteln.
Ob Sie eine Witwenrente erhalten, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Erfüllen Sie diese, erhalten Sie eine Hinterlassenenrente. Wenn Ihr verstorbener Mann lückenlos AHV-Beiträge eingezahlt hat, bekommen Sie aktuell eine monatliche Rente von mindestens 956 Franken bis maximal 1912 Franken. Das gleiche gilt auch für Männer, die Ihre Partnerin verlieren oder für eingetragene Paare.
Wenn Sie beide im AHV-Alter sind, und Ihr Partner stirbt, ist die Situation nochmals anders. In diesem Fall rechnen wir die Renten neu. Wir prüfen, welche Rente für Sie vorteilhafter ist. Wenn die Witwenrente höher ist als die AHV-Rente, erhalten Sie die Witwenrente. Erhöht sich hingegen Ihre , dann zahlen wir diese aus. Allerdings darf die neu berechnete Altersrente den Maximalbetrag von 2390 Franken nicht übersteigen.
Grundsätzlich empfehlen wir allen Personen, auch geschiedenen, sich für eine Hinterlassenenrente anzumelden. So können wir den Anspruch genau prüfen.