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Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen.
Höhe der AHV-Rente
Wie hoch Ihre AHV-Rente ausfällt, hängt von vier Faktoren ab:
von der Anzahl Ihrer Beitragsjahre
von Ihrem durchschnittlichen Einkommen
ob Sie Kinder haben und/oder Familienangehörige gepflegt haben
von Ihrem Zivilstand
AHV-Kontoauszug bestellen
Die Grundlage für die Rentenberechnung bildet Ihr persönliches AHV-Konto. Darauf sehen Sie alle Erwerbseinkommen, die Ihre Arbeitgebenden einbezahlt haben. Ausserdem können Sie mit dem AHV-Kontoauszug ganz einfach die Höhe Ihrer Altersrente berechnen.
Die Anzahl Beitragsjahre ist der wichtigste Faktor für die Höhe Ihrer AHV-Rente. Eine Vollrente erhalten Sie, wenn Sie lang lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben: vom Kalenderjahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des .
Eine Vollrente ist nicht zu verwechseln mit einer Maximalrente. Die Maximalrente bezieht sich auf die monatlich ausbezahlte AHV-Rente. Aktuell liegt die höchste AHV-Rente bei 2450 Franken pro Monat. Eine Maximalrente erhalten Sie, wenn Sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88'200 Franken und mehr haben sowie keine Beitragslücken aufweisen.
Erziehungsgutschriften / Betreuungsgutschriften
Haben Sie Kinder? Wenn ja, geben Sie diese bei der Anmeldung für die AHV-Rente an, auch wenn sie heute erwachsen sind. Für jedes Jahr, in dem Sie für Kinder unter 16 Jahren gesorgt haben, erhalten Sie Erziehungsgutschriften. Die liegt aktuell bei 44'100 Franken pro Jahr. Dank den Gutschriften erhöht sich Ihr durchschnittliches Erwerbseinkommen. Verheiratete Paare erhalten je die halbe Gutschrift. Für ledige, geschiedene oder im Konkubinat lebende Eltern gelten besondere Bestimmungen.
Wenn Sie pflegebedürftige Familienangehörige betreut haben und während dieser Zeit Betreuungsgutschriften erhielten, sehen wir das in ihrem AHV-Kontoauszug. Sie müssen auf der nichts vermerken.
Plafonierung: Obergrenze für AHV-Renten eines Ehepaares
Bei einem Ehepaar oder bei eingetragenen Partnerinnen und Partnern dürfen die beiden Altersrenten nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente (2450 Franken). Das Paar erhält gemeinsam maximal 3675 Franken. Die Ausgleichskasse kürzt die beiden Einzelrenten proportional (Plafonierung).
Einkommensteilung bei einer Scheidung
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, wird das in den Ehejahren einbezahlte AHV-Einkommen für beide Partner hälftig geteilt. Diese Einkommensteilung wird auch Splitting genannt. Melden Sie sich rasch bei Ihrer Ausgleichskasse, wenn Sie sich scheiden lassen. Denn wenn wir das Splitting gleichzeitig mit der Rentenberechnung machen müssen, kann die Bearbeitung länger dauern. Dies kann die Auszahlung Ihrer AHV-Rente verzögern. Das gleiche gilt auch für eingetragene Partnerinnen resp. Partner – trennen Sie sich, wird auch Ihr AHV-Einkommen geteilt.
Weitere Berechnungsbeispiele und alle Rentenskalen finden Sie im Merkblatt 3.01 «Altersrenten der AHV» ab Seite 12.
Beispiel: Frau, geb. am 17. April 1956 verheiratet. Sie hat ab 1. Mai 2020 Anspruch auf eine ordentliche Altersrente. Der Mann ist noch nicht rentenberechtigt. Das Ehepaar hat 2 Kinder (geb. 1980 und 1982). Der Frau werden 18 Jahre Erziehungsgutschriften angerechnet. Diese werden für die Zeit während der Ehe zwischen den Ehepaaren geteilt. Die Frau hat seit 1977 ununterbrochen AHV-Beiträge bezahlt und weist daher eine vollständige Beitragsdauer auf, nämlich 43 Jahre. Dies ergibt eine Vollrente.
Weitere Berechnungsbeispiele und alle Rentenskalen finden Sie im Merkblatt ab Seite 12.
in CHF
Einkommenssumme aus 43 Beitragsjahren
1'090'000.–
Aufwertung der Einkommenssumme mit dem Faktor 1,071
(erster Eintrag in das AHV-Konto im Jahre 1977, ersichtlich im Merkblatt auf Seite 15)
1 090 000 * 1,071 =
1'167'390.–
Geteilt durch die Beitragsdauer (43 Jahre) ergibt das durchschnittliche Erwerbseinkommen
1 167 390.– ÷ 43 =
27'149.-
Durchschnitt der Erziehungsgutschriften = Jahre Erziehungsgutschriften * Erziehungsgutschriften ÷ Beitragsjahre
18 * 42 660 ÷ 43 Jahre ÷ 2 =
8'929.-
Höhe der AHV-Rente = Durchschnitt des Erwerbseinkommens + Durchschnitt der Erziehungsgutschriften = Durchschnittliches Jahreseinkommen
(Betrag wird auf den nächst höheren Tabellenwert auf Seite 14 im Merkblatt 3.01 aufgerundet).
27'149 + 8'929 = 36'972
Monatliche Altersrente
(Ersichtlich auf Seite 14 im Merkblatt 3.01, auf der Linie des durchschnittlichen Jahreseinkommens)