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Rund um die Pensionierung: Höhe der Altersrente

Rund um die Pensionierung: Höhe der Altersrente

Rund um die Pensionierung

Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen. 

Höhe der AHV-Rente

Wie hoch Ihre AHV-Rente ausfällt, hängt von vier Faktoren ab:

  • von der Anzahl Ihrer Beitrags­jahre 
  • von Ihrem durch­schnittlichen Einkommen
  • ob Sie Kinder haben und/oder Familien­angehörige gepflegt haben
  • von Ihrem Zivil­stand

AHV-Kontoauszug bestellen

Die Grundlage für die Renten­berechnung bildet Ihr persönliches AHV-Konto. Darauf sehen Sie alle Erwerbs­einkommen, die Ihre Arbeit­gebenden einbezahlt haben. Ausserdem können Sie mit dem AHV-Konto­auszug ganz einfach die Höhe Ihrer Alters­rente berechnen.  

Beitragsjahre

Die Anzahl Beitrags­jahre ist der wichtigste Faktor für die Höhe Ihrer AHV-Rente. Eine Voll­rente erhalten Sie, wenn Sie lang lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben: vom Kalender­jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des .

Eine Voll­rente ist nicht zu verwechseln mit einer Maximal­rente. Die Maximal­rente bezieht sich auf die monatlich ausbezahlte AHV-Rente. Aktuell liegt die höchste AHV-Rente bei 2520 Franken pro Monat. Eine Maximal­rente erhalten Sie, wenn Sie ein durch­schnittliches Jahres­einkommen von 90'720 Franken und mehr haben sowie keine Beitrags­lücken aufweisen.

Erziehungsgutschriften / Betreuungsgutschriften

Haben Sie Kinder? Wenn ja, geben Sie diese bei der Anmeldung für die AHV-Rente an, auch wenn sie heute erwachsen sind. Für jedes Jahr, in dem Sie für Kinder unter 16 Jahren gesorgt haben, erhalten Sie Erziehungs­gutschriften. Die liegt aktuell bei 45'360 Franken pro Jahr. Dank den Gutschriften erhöht sich Ihr durch­schnittliches Erwerbs­einkommen. Verheiratete Paare erhalten je die halbe Gutschrift. Für ledige, geschiedene oder im Konkubinat lebende Eltern gelten besondere Bestimmungen.

Wenn Sie pflege­bedürftige Familien­angehörige betreut haben und während dieser Zeit Betreuungs­gutschriften erhielten, sehen wir das in ihrem AHV-Kontoauszug. Sie müssen auf der nichts vermerken.  

Plafonierung: Obergrenze für AHV-Renten eines Ehepaares  

Bei einem Ehepaar oder bei eingetragenen Partnerinnen und Partnern dürfen die beiden Alters­renten nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente (2520 Franken). Das Paar erhält gemeinsam maximal 3780 Franken. Die Ausgleichs­kasse kürzt die beiden Einzelrenten proportional (Plafonierung).  

Einkommensteilung bei einer Scheidung

Wenn sich ein Ehe­paar scheiden lässt, wird das in den Ehe­jahren einbezahlte AHV-Einkommen für beide Partner hälftig geteilt. Diese Einkommens­teilung wird auch Splitting genannt. Melden Sie sich rasch bei Ihrer Ausgleichs­kasse, wenn Sie sich scheiden lassen. Denn wenn wir das Splitting gleichzeitig mit der Renten­berechnung machen müssen, kann die Bear­beitung länger dauern. Dies kann die Aus­zahlung Ihrer AHV-Rente verzögern. Das gleiche gilt auch für ein­getragene Partnerinnen resp. Partner – trennen Sie sich, wird auch Ihr AHV-Einkommen geteilt.

AHV-Rente: Berechnungsbeispiel Ehepaar

Weitere Berechnungsbeispiele und alle Rentenskalen finden Sie im Merkblatt 3.01 «Altersrenten der AHV» ab Seite 12.

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