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Rund um die Pensionierung: Höhe der Altersrente

Rund um die Pensionierung: Höhe der Altersrente

Rund um die Pensionierung

Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen. 

Höhe der AHV-Rente

Wie hoch Ihre AHV-Rente ausfällt, hängt von vier Faktoren ab:

  • von der Anzahl Ihrer Beitrags­jahre 
  • von Ihrem durch­schnittlichen Einkommen
  • ob Sie Kinder haben und/oder Familien­angehörige gepflegt haben
  • von Ihrem Zivil­stand

AHV-Kontoauszug bestellen

Die Grundlage für die Renten­berechnung bildet Ihr persönliches AHV-Konto. Darauf sehen Sie alle Erwerbs­einkommen, die Ihre Arbeit­gebenden einbezahlt haben. Ausserdem können Sie mit dem AHV-Konto­auszug ganz einfach die Höhe Ihrer Alters­rente berechnen.  

Beitragsjahre

Die Anzahl Beitrags­jahre ist der wichtigste Faktor für die Höhe Ihrer AHV-Rente. Eine Voll­rente erhalten Sie, wenn Sie lang lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben: vom Kalender­jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des .

Eine Voll­rente ist nicht zu verwechseln mit einer Maximal­rente. Die Maximal­rente bezieht sich auf die monatlich ausbezahlte AHV-Rente. Aktuell liegt die höchste AHV-Rente bei 2450 Franken pro Monat. Eine Maximal­rente erhalten Sie, wenn Sie ein durch­schnittliches Jahres­einkommen von 88'200 Franken und mehr haben sowie keine Beitrags­lücken aufweisen.

Erziehungsgutschriften / Betreuungsgutschriften

Haben Sie Kinder? Wenn ja, geben Sie diese bei der Anmeldung für die AHV-Rente an, auch wenn sie heute erwachsen sind. Für jedes Jahr, in dem Sie für Kinder unter 16 Jahren gesorgt haben, erhalten Sie Erziehungs­gutschriften. Die liegt aktuell bei 44'100 Franken pro Jahr. Dank den Gutschriften erhöht sich Ihr durch­schnittliches Erwerbs­einkommen. Verheiratete Paare erhalten je die halbe Gutschrift. Für ledige, geschiedene oder im Konkubinat lebende Eltern gelten besondere Bestimmungen.

Wenn Sie pflege­bedürftige Familien­angehörige betreut haben und während dieser Zeit Betreuungs­gutschriften erhielten, sehen wir das in ihrem AHV-Kontoauszug. Sie müssen auf der nichts vermerken.  

Plafonierung: Obergrenze für AHV-Renten eines Ehepaares  

Bei einem Ehepaar oder bei eingetragenen Partnerinnen und Partnern dürfen die beiden Altersrenten nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente (2450 Franken). Das Paar erhält gemeinsam maximal 3675 Franken. Die Ausgleichskasse kürzt die beiden Einzelrenten proportional (Plafonierung).  

Einkommensteilung bei einer Scheidung

Wenn sich ein Ehe­paar scheiden lässt, wird das in den Ehe­jahren einbezahlte AHV-Einkommen für beide Partner hälftig geteilt. Diese Einkommens­teilung wird auch Splitting genannt. Melden Sie sich rasch bei Ihrer Ausgleichs­kasse, wenn Sie sich scheiden lassen. Denn wenn wir das Splitting gleichzeitig mit der Renten­berechnung machen müssen, kann die Bear­beitung länger dauern. Dies kann die Aus­zahlung Ihrer AHV-Rente verzögern. Das gleiche gilt auch für ein­getragene Partnerinnen resp. Partner – trennen Sie sich, wird auch Ihr AHV-Einkommen geteilt.

AHV-Rente: Berechnungsbeispiel Ehepaar

Weitere Berechnungsbeispiele und alle Rentenskalen finden Sie im Merkblatt 3.01 «Altersrenten der AHV» ab Seite 12.

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