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Frühpensionierung

Rund um die Pensionierung: Frühpensionierung

Rund um die Pensionierung

Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen. 

Frühpensionierung

Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten, müssen Sie dies gut und frühzeitig planen. Denn eine Früh­pensionierung bedeutet immer eine geringere AHV-Rente. Durch die fehlenden Beitrags­jahre in der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse) entgehen Ihnen in der Regel hohe Beträge. Vielleicht hilft Ihnen eine professionelle Vorsorge­beratung und Budget­planung bei Ihrer Entscheidung.

Zeitpunkt flexibel wählen

Eine Frühpensionierung ist ab einem frei gewählten Monat nach dem 63. Geburtstag möglich. Sie können auch nur einen Teil der Rente früher beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.

Beachten Sie immer auch das Reglement Ihrer Pensions­kasse. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab 59 Jahren pensionieren lassen. Aber Vorsicht: Nicht alle Pensions­kassen handhaben das gleich.

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969: Frühpensionierung ab 62 möglich

Frauen dieser Jahrgänge zählen bei der AHV-Reform zur Übergangsgeneration. Sie können die Altersrente noch ab 62 Jahren vorbeziehen. Für ihre vorbezogene Rente gelten ab 1. Januar 2025 eigene, tiefere Kürzungssätze.

Weniger Rente bei einer Frühpensionierung

Frühpensionierung bedeutet: Ihre AHV-Rente fällt geringer aus. Denn wer die Rente bereits vor dem bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Machen Sie eine Schnellrechnung. Bestellen Sie Ihren AHV-Konto­auszug und berechnen Sie mit unserem Online-Rechner, wie sich eine Frühpensionierung auf Ihre AHV-Rente auswirkt.

AHV-Beiträge zahlen

In der AHV gilt die Beitrags­pflicht bis Sie das erreichen – egal ob Sie erwerbs­tätig sind oder nicht. Gehen Sie früher in Rente, müssen Sie deshalb weiter­hin AHV-Beiträge einzahlen. Ausser Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partner­schaft und Ihre Partnerin oder Ihr Partner ist weiterhin erwerbs­tätig. Wenn sie oder er einen AHV-pflichtigen Jahres­lohn von mindestens 9702 Franken brutto hat, brauchen Sie unter Umständen keine eigenen AHV-Beiträge zu bezahlen. Die Ausgleichs­kasse prüft auf Anfrage die individuelle Situation.

Reglement der Pensionskasse beachten

Mit der Frühpensionierung fällt auch Spar­guthaben in der Pensionskassen weg. In der Regel sinkt die Rente pro vor­bezogenem Jahr um 5 bis 8 Prozent. Wenn Sie es sich finanziell leisten können, dann können Sie freiwillig in die Pensions­kasse einzahlen. Damit mindern Sie die Vorsorge­lücke. Wir empfehlen Ihnen, das Reglement Ihrer Pensions­kasse zu studieren und sich beraten zu lassen.     

Anmeldung

Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten, melden Sie sich 5 bis 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichs­kasse an. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht sein.

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