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Frühpensionierung

Rund um die Pensionierung: Frühpensionierung

Rund um die Pensionierung

Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen. 

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Die neuen Bestimmungen werden schritt­weise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.

Frühpensionierung

Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten, müssen Sie dies gut und frühzeitig planen. Denn eine Früh­pensionierung bedeutet immer eine geringere AHV-Rente. Durch die fehlenden Beitrags­jahre in der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse) entgehen Ihnen in der Regel hohe Beträge. Vielleicht hilft Ihnen eine professionelle Vorsorge­beratung und Budget­planung bei Ihrer Entscheidung.

Zeitpunkt flexibel wählen

Das ordentliche Renten­alter erreichen Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren. Eine Früh­pensionierung ist bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Renten­alter möglich.

Beachten Sie immer auch das Reglement Ihrer Pensions­kasse. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab 59 Jahren pensionieren lassen. Aber Vorsicht, nicht alle Pensions­kassen handhaben das gleich. 

Weniger Rente bei einer Frühpensionierung

Frühpensionierung bedeutet: Ihre AHV-Rente fällt geringer aus. Wenn Sie ein Jahr früher in Rente gehen, wird Ihre AHV-Rente um 6,8 Prozent gekürzt. Wenn Sie sich zwei Jahre vorher pensionieren lassen, dann sind es 13,6 Prozent weniger. Machen Sie eine Schnellrechnung. Bestellen Sie Ihren AHV-Konto­auszug und berechnen Sie mit unserem Online-Rechner, wie sich eine Frühpensionierung auf Ihre AHV-Rente auswirkt.

AHV-Beiträge zahlen

In der AHV gilt die Beitrags­pflicht bis Sie Ihr ordentliches Renten­alter erreichen – egal ob Sie erwerbs­tätig sind oder nicht. Gehen Sie früher in Rente, müssen Sie deshalb weiter­hin AHV-Beiträge einzahlen. Ausser Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partner­schaft und Ihre Partnerin oder Ihr Partner ist weiterhin erwerbs­tätig. Wenn sie oder er einen AHV-pflichtigen Jahres­lohn von mindestens 9702 Franken brutto hat, brauchen Sie unter Umständen keine eigenen AHV-Beiträge zu bezahlen. Die Ausgleichs­kasse prüft auf Anfrage die individuelle Situation.

Reglement der Pensionskasse beachten

Mit der Frühpensionierung fällt auch Spar­guthaben in der Pensionskassen weg. In der Regel sinkt die Rente pro vor­bezogenem Jahr um 5 bis 8 Prozent. Wenn Sie es sich finanziell leisten können, dann können Sie freiwillig in die Pensions­kasse einzahlen. Damit mindern Sie die Vorsorge­lücke. Wir empfehlen Ihnen, das Reglement Ihrer Pensions­kasse zu studieren und sich beraten zu lassen.     

Anmeldung

Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten, melden Sie sich 5 bis 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichs­kasse an. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag jenes Monats eingereicht sein, in dem Sie das entsprechende Altersjahr vollenden. Sonst können Sie die Rente erst ein Jahr später beziehen.

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