Angestellte
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Familienzulagen haben Angestellte mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7560.00 pro Jahr beziehungsweise CHF 630.00 pro Monat. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, zählt das gesamte Arbeitseinkommen. Zuständig für die Auszahlung ist dasjenige Unternehmen, das den höchsten Lohn auszahlt.
Angestellte mit einem tieferen Einkommen haben Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt und endet mit dem Anspruch auf Lohn. In den folgenden Situationen besteht aber noch während des laufenden und der folgenden drei Kalendermonate Anspruch auf die Zulagen:
- Unbezahlter Urlaub
- Krankheit
- Unfall
- Schwangerschaft
- Tod
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst
Im Mutterschaftsurlaub besteht der Anspruch auf Familienzulagen weiterhin, längstens 16 Wochen. Wurde der Arbeitsvertrag auf den Tag der Geburt des Kindes aufgelöst, besteht der Anspruch auf Familienzulagen so lange wie der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.