Anmeldung
Angestellte beantragen Familienzulagen über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Diese oder dieser leiten das ausgefüllte Anmeldeformular der Familienausgleichskasse weiter. Wer möchte, kann das Formular selber der Familienausgleichskasse schicken, nachdem die oder der Arbeitgebende die Fragen zum Anstellungsverhältnis beantwortet und bestätigt hat. Die Familienausgleichskasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, informiert sie die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Er zahlt die Zulagen zusammen mit dem Lohn aus.
Arbeiten beide Elternteile oder keiner im Wohnsitzkanton des Kindes, muss die Zulagen beantragen, wer den höheren AHV-pflichtigen Lohn erhält.
Wer bereits Zulagen bezieht, meldet Familienzuwachs, Ausbildungszulagen oder andere Änderungen mit dem jeweiligen Änderungsformular.
Familienzulagen können höchstens 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Anspruch und Leistung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Formulare für Angestellte von juristischen Personen
Formulare für Angestellte von Selbständigerwerbenden oder Privathaushalten
Formulare für Angestellte einer oder eines Arbeitgebenden mit Sitz im Ausland
Meldepflicht
Wer Zulagen bezieht, ist verpflichtet, alle Änderungen mit Auswirkung auf den Anspruch zu melden.
Mehr zur Meldepflicht