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Familienzulagen: Nichterwerbstätige

Familienzulagen: Nichterwerbstätige

Familienzulagen

Familien­­zulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Die monatlichen Zulagen erhalten Angestellte, Selb­ständig­­erwerbende und Nicht­­erwerbs­tätige.

Nichterwerbstätige

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Familien­zulagen haben Nicht­erwerbs­tätige, wenn sie diese 3 Voraus­setzungen erfüllen:

  • Steuer­bares Ein­kommen der direkten Bundes­steuer nicht höher als CHF 44'100.00
  • Obligatorisch in der AHV versichert und beitrags­pflichtig
  • Kein Bezug von Ergänzungs­leistungen

Keinen Anspruch auf Familien­zulagen haben Nicht­erwerbstätige aber in diesen Fällen:

  • Der andere Eltern­teil kann die Zulagen als Angestellter oder Selbständig­erwerbender beziehen.
  • Der andere Elternteil hat Anspruch auf Taggeld der Arbeitslosenversicherung und somit auch auf Familienzulagen.
  • Die Ehepartnerin / der Ehe­partner oder die eingetragene Partnerin / der eingetragene Partner ist im Renten­alter.

Anmeldung

Nicht­erwerbstätige beantragen Familien­zulagen bei der Familien­ausgleichs­kasse ihrer AHV-Ausgleichs­kasse. Sie prüft, ob die Voraus­setzungen erfüllt sind. Wenn ja, zahlt die AHV-Ausgleichskasse die Zulagen monatlich aus. 

Wer bereits Zulagen bezieht, meldet Familien­zuwachs, Ausbildungs­zulagen oder andere Änderungen mit dem Änderungs­formular.

Familien­zulagen können höchstens 5 Jahre rück­wirkend beantragt werden. Anspruch und Leistung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. 

Meldepflicht

Wer Zulagen bezieht, ist verpflichtet, alle Änderungen mit Aus­wirkung auf den Anspruch zu melden.
Mehr zur Meldepflicht

Weitere Informationen

Kontakt

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