Sprunglinks
Hinweise
Abmeldung von Familienzulagen: Hinweise
Abmeldung von Familienzulagen
Mit diesem Formular melden nichterwerbstätige Personen ihre Familienzulagen ab.
Hinweise
Bitte melden Sie uns folgende Änderungen:
- Abbruch der Ausbildung
- Wegzug des Kindes ins Ausland
- Tod des Kindes
Mehr Informationen zu den Abmeldungen
Wird die Ausbildung abgebrochen, gilt die betreffende Person als nicht mehr in Ausbildung. Entsprechend endet der Anspruch auf Ausbildungszulagen. Wird die Ausbildung später wieder aufgenommen, brauchen wir eine neue Anmeldung.
Für einen Unterbruch, der nicht länger als 12 Monate dauert, verwenden Sie das Formular für Änderungsmeldungen.
Wenn Kinder oder Jugendliche die Schweiz zu Ausbildungszwecken verlassen, gehen wir davon aus, dass sie den Wohnsitz in der Schweiz für längstens 5 Jahre behalten. Diese Frist beginnt frühestens am 15 Geburtstag. In diesem Fall ist kein Wegzug zu melden. In allen anderen Fällen, in denen das Kind die Schweiz nicht aufgrund von Ausbildungszwecken verlässt, ist eine Meldung zu erfolgen.