Arbeitslohn |
Stunden-, Tag-, Wochen-, Monatslohn; Stück-, Akkord- und Prämienlohn; Prämie und Entschädigung für Überzeitarbeit, Nachtarbeit und Stellvertreterdienst |
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Zulage |
Orts- und Teuerungszulage |
Familienzulagen im orts- und branchenüblichen Rahmen |
Arbeitsweg, Verpflegung, Wohnungswechsel |
Entschädigungen für die normalen Fahrtkosten für den Arbeitsweg und für die üblichen Verpflegungskosten |
Umzugsentschädigung bei beruflich bedingtem Wohnungswechsel |
Kost, Logis, Dienstauto |
Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstauto, Dienst- wohnung usw. |
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Prämie, Geschenk |
Gratifikation, Dienstaltersgeschenk, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge |
Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke, Naturalgeschenke unter CHF 500.00 im Jahr; Anerkennungsprämien bis zu CHF 500.00 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen, Zuwendungen anlässlich eines Betriebsjubiläums (frühestens 25 Jahre nach der Gründung, dann alle 25 Jahre) |
Mitarbeiteraktien |
Vergünstigung bei Bezug von Mitarbeiteraktien und anderen Beteiligungsrechten |
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Gewinnanteil |
Gewinnanteil von Arbeitnehmenden, soweit er den Zins einer Kapitaleinlage übersteigt |
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Trinkgeld |
Bedienungs- und Trinkgelder, soweit sie ein wesentlicher Lohnbestandteil sind |
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Provision, Kommission |
Provisionen und Kommissionen |
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Tantièmen, Entschädigungen, Sitzungsgelder |
Tantièmen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder der Verwaltung und der geschäftsführenden Organe |
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Behördenmitglieder |
Einkommen von Behördenmitgliedern von Bund, Kantonen und Gemeinden |
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Privatdozentinnen, Privatdozenten |
Honorare von Privatdozentinnen und Privatdozenten und ähnlich besoldeten Lehrkräften |
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Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod |
Lohnfortzahlungen infolge Krankheit oder Unfall |
Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität |
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Taggelder der IV oder Militärversicherung |
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Beiträge der Arbeitgeber an die Kranken- und Unfallversicherungen ihrer Arbeitnehmenden, sofern sie die Prämien direkt an die Versicherung bezahlen und alle Arbeitnehmenden gleich behandeln |
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Zuwendungen beim Tod von Angehörigen von Arbeitnehmenden oder an deren Hinterlassene |
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Beiträge der Arbeitgeber an Arzt-, Arznei-, Spital- und Kurkosten, sofern diese nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt sind und sofern alle Arbeitnehmenden gleich behandelt werden |
Militär, EO, Mutterschaftsentschädigung, Sold, Kurse |
Lohnfortzahlungen und Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft |
Militärsold und Funktionsvergütung des Zivilschutzes, Taschengeld für Zivildienstleistende, soldähnliche Vergütungen in Kursen für Jungschützenleiterinnen und -leiter |
Feuerwehr |
Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, die die Feuerwehr freiwillig erbringt |
Sold der Milizfeuerwehrleute bis jährlich CHF 5000.00 für Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfall-Einsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen) entsprechend der steuerrechtlichen Regelung (Art. 24 Bst. fbis DBG) |
Beiträge an AHV, IV, EO und ALV |
Von Arbeitgebern bezahlte Arbeitnehmerbeiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung |
Von Arbeitgebern bezahlte Arbeitnehmerbeiträge auf Naturalleistungen und Globallöhne |
Steuern |
Von Arbeitgebern bezahlte Steuern |
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Ferien, Feiertage |
Ferien- und Feiertagsentschädigungen, Ferienzuschläge |
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Abgangsentschädigung |
Abgangsentschädigungen und freiwillige Vorsorgeleistungen, sofern sie eine bestimmte Grenze überschreiten. Die Ausgleichskasse beurteilt den Einzelfall. |
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Arbeitslosigkeit, Insolvenz |
Taggelder der ALV und Insolvenzentschädigungen |
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Kurzarbeit, schlechtes Wetter |
Ausfallender Lohn während Kurzarbeit oder Arbeitseinstellung wegen schlechten Wetters im Sinne der ALV |
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Berufliche Vorsorge |
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Reglementarische Leistungen von Pensionskassen, wenn die Begünstigten bei Eintritt des Vorsorgefalls oder bei Auflösung der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen persönlich beanspruchen können |
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Von Arbeitgebern übernommene laufende Beiträge oder Einkaufsbeiträge der Arbeitnehmenden, wenn die Übernahme in Reglement oder Statuten der Vorsorgeeinrichtung nicht vorgeschrieben ist |
Reglementarische Beiträge der Arbeitgeber an steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen |
Stipendien |
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Stipendien und ähnliche Zuwendungen, sofern sie nicht aus dem Arbeitsverhältnis fliessen oder die Arbeitgeber nicht über das Arbeitsergebnis verfügen können |