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Familienzulagen: Sinn und Zweck
Familienzulagen: Sinn und Zweck
Familienzulagen
Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Die monatlichen Zulagen erhalten Angestellte, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.
In diesen Fällen sind Familienzulagen auch für Kinder im Ausland möglich
Für detaillierte Angaben und für Kinder anderer Staatsangehöriger siehe Merkblatt «Kinder mit Wohnsitz im Ausland». Für Nichterwerbstätige gelten die Angaben im Merkblatt «Familienzulagen für Nichterwerbstätige», für landwirtschaftliche Familienzulagen die Angaben im Merkblatt «Familienzulagen in der Landwirtschaft».