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Einkommensgrenzen 2022

Prämienverbilligung 2022: Einkommensgrenzen 2022

Prämienverbilligung 2022

Wer muss Prämien­verbilligung 2022 zurückzahlen? Warum? Einkommens­grenzen für das Jahr 2022 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.

Einkommensgrenzen 2022

Die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungsanspruch für die Prämienverbilligung 2022 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren 2022 bekannt sind. Das ist frühestens ab Sommer 2023 der Fall. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2022

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2022 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2022

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2022 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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