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Online-Rechner

Prämienverbilligung 2022: Online-Rechner

Prämienverbilligung 2022

Wer muss Prämien­verbilligung 2022 zurückzahlen? Warum? Einkommens­grenzen für das Jahr 2022 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.

Online-Rechner: Persönliche Angaben eingeben

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise.

Wie alt sind Sie?

Geben Sie an, zu welcher Gruppe Sie im Jahr 2022 gehören.

Bitte geben Sie Ihr Alter an.
Zusatzfragen

Sie gehören zur Gruppe «junge Erwachsene in Ausbildung». Deshalb müssen Sie noch weitere Angaben machen. Ihr Einkommen und die Situation Ihrer Eltern haben Einfluss auf Ihren Anspruch auf Prämien¬verbilligung.

Bitte geben Sie Ihr Bruttoeinkommen an.
Bitte geben Sie den Zivilstand Ihrer Eltern an.
Bitte geben Sie die Wohnsituation Ihrer Eltern an.
Wo im Kanton Zürich wohnen Sie?

Anspruch auf Prämienverbilligung haben nur Personen, die am 1. Januar 2022 im Kanton Zürich wohnen. Die Wohnsitzbestätigung ist entscheidend.

Bitte geben Sie Ihren Wohnort an.
Sind Sie verheiratet?

Wir brauchen Angaben zum Zivilstand. Die Prämienverbilligung unterscheidet zwischen Einzelpersonen und Verheirateten.

Bitte geben Sie Ihren Zivilstand an.
Bitte geben Sie das Alter Ihrer Partnerin/Ihres Partners an.
Haben Sie Kinder?

Wenn Sie die Frage mit «Ja» beantworten, brauchen wir Informationen zum Alter der Kinder. Geben Sie nur die Kinder an, für die Sie im Jahr 2022 auch einen Steuerabzug geltend machen können.

Bitte geben Sie an, ob Sie Kinder haben.
Bitte geben Sie an, ob Sie Kinder haben.
Bitte geben Sie an, ob Sie Kinder haben.
Wie viel Einkommen und Vermögen haben Sie?

Die Prämienverbilligung akzeptiert nicht alle Steuerabzüge. Nehmen Sie deshalb jetzt Ihre Steuererklärung 2022 (Staats-/Gemeindesteuern) zur Hand. Sie sehen, welche Ziffern Ihrer Steuererklärung wichtig sind. Übertragen Sie die Beträge in den Online-Rechner.

(Ziff. 199)
(Ziff. 299)
(Ziff. 320)
(Ziff. 370, 372 und 374 zusammenzählen)
(Ziff. 186)
(Ziff. 188)
(Ziff. 260 und 261 zusammenzählen)
(Ziff. 280)
(Ziff. 490)
Angaben zu Ihren Kindern in Ausbildung

Sie haben Kinder in Ausbildung, 18 bis 25 Jahre (Jahrgang 1997 bis 2003). Wir brauchen Angaben zu Einkommen und Vermögen. Übertragen Sie die Beträge aus der Steuererklärung der Tochter, des Sohns. (Mehrere Kinder in Ausbildung? Zählen Sie die Beträge zusammen.) Wenn Sie die Informationen nicht haben, treffen Sie eine Annahme.

(Ziff. 390, Steuererklärung Tochter, Sohn)
Bitte geben Sie das Einkommen Ihrer Kinder an.
(Ziffer 490, Steuererklärung Tocher, Sohn)
Bitte geben Sie das Vermögen Ihrer Kinder an.
Angaben zu Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern

Sie sind in Ausbildung, 18 bis 25 Jahre alt (Jahrgang 1997 bis 2003). Deshalb brauchen wir weitere Angaben zu Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern (Elternteil, bei dem Sie wohnen, oder Elternteil, der den Kinderabzug in der Steuererklärung macht). Wenn Sie die Informationen nicht haben, treffen Sie eine Annahme.

(Ziff. 390 Steuererklärung Eltern, Elternteil)
Bitte geben Sie das Einkommen Ihrer Eltern an.
(Ziff. 490 Steuererklärung Eltern, Elternteil)
Bitte geben Sie das Vermögen Ihrer Eltern an.

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