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Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2021: Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2021

Wer muss Prämienver­billigung 2021 zurück­zahlen? Warum? Einkommens­grenzen für das Jahr 2021 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nach­rechnen.

Nutzungshinweise

Steuererklärung 2021 bereithalten

Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre Steuer­veranlagung 2021. Wenn Sie diese nicht haben, nehmen Sie die aktuellste Steuer­erklärung zur Hand. Übertragen Sie die Beträge der Steuer­erklärung in unseren Online-Rechner. Sie sehen, welche Ziffern in der Zürcher Steuer­erklärung relevant sind. Vom Ergebnis kann kein Rechts­anspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das Jahr 2021 kann erst dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2021 bekannt sind.

Für Eltern von minder­jährigen Kindern

Leben Sie im Konkubinat und haben Sie minder­jährige Kinder? Der Eltern­teil mit dem höheren Einkommen muss den Anspruch für die Kinder berechnen.

Erklärung zur Mindest­garantie

Die Mindest­garantie für die Prämien­verbilligung gilt für minder­jährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) mit tiefem Einkommen.

Kinder in Ausbildung (18 bis 25 Jahre): Wenn das gemeinsame bereinigte mass­gebende Ein­kommen und Vermögen von Eltern und Kindern in Aus­bildung (18 bis 25 Jahre) unter CHF 89'300.00 liegt, besteht für die Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Nur minder­jährige Kinder: Falls das bereinigte mass­gebende Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 67'000.00 liegt, besteht für Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Information zum Datenschutz

Die persönlichen Angaben, die Sie in den Online-­Rechner eingeben, werden von der SVA Zürich nicht verarbeitet, auch nicht gespeichert. Es werden lediglich quantitative Auswertungen zur Nutzung des Online-­Rechners gemacht, damit wir diesen weiter verbessern können.

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