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Nutzungshinweise
Prämienverbilligung 2021: Nutzungshinweise
Prämienverbilligung 2021
Wer muss Prämienverbilligung 2021 zurückzahlen? Warum? Einkommensgrenzen für das Jahr 2021 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.
Nutzungshinweise
Steuererklärung 2021 bereithalten
Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre Steuerveranlagung 2021. Wenn Sie diese nicht haben, nehmen Sie die aktuellste Steuererklärung zur Hand. Übertragen Sie die Beträge der Steuererklärung in unseren Online-Rechner. Sie sehen, welche Ziffern in der Zürcher Steuererklärung relevant sind. Vom Ergebnis kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das Jahr 2021 kann erst dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2021 bekannt sind.
Für Eltern von minderjährigen Kindern
Leben Sie im Konkubinat und haben Sie minderjährige Kinder? Der Elternteil mit dem höheren Einkommen muss den Anspruch für die Kinder berechnen.
Erklärung zur Mindestgarantie
Die Mindestgarantie für die Prämienverbilligung gilt für minderjährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) mit tiefem Einkommen.
Kinder in Ausbildung (18 bis 25 Jahre): Wenn das gemeinsame bereinigte massgebende Einkommen und Vermögen von Eltern und Kindern in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) unter CHF 89'300.00 liegt, besteht für die Kinder ein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Nur minderjährige Kinder: Falls das bereinigte massgebende Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 67'000.00 liegt, besteht für Kinder ein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Information zum Datenschutz
Die persönlichen Angaben, die Sie in den Online-Rechner eingeben, werden von der SVA Zürich nicht verarbeitet, auch nicht gespeichert. Es werden lediglich quantitative Auswertungen zur Nutzung des Online-Rechners gemacht, damit wir diesen weiter verbessern können.