Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Einkommensgrenzen 2021

Prämienverbilligung 2021: Einkommensgrenzen 2021

Prämienverbilligung 2021

Wer muss Prämien­verbilligung 2021 zurückzahlen? Warum? Einkommens­grenzen für das Jahr 2021 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.

Einkommensgrenzen 2021

Die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungs­anspruch für die Prämien­verbilligung 2021 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuer­faktoren 2021 bekannt sind. Das ist frühestens ab Sommer 2023 der Fall. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2021

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämie­nverbilligung 2021 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögens­grenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2021

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämien­verbilligung 2021 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

Kontakt

Footer