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Prämienverbilligung 2021: Aktuell
Prämienverbilligung 2021
Wer muss Prämienverbilligung 2021 zurückzahlen? Warum? Einkommensgrenzen für das Jahr 2021 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.
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Auf dieser Seite erfahren Sie, was andere Kundinnen und Kunden zur Prämienverbilligung 2021 wissen möchten. Informieren Sie sich. Lesen Sie die Antworten der SVA Zürich.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung 2021 zuerst aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung. Diese waren unter Umständen zwei Jahre alt. Deshalb haben Sie im Jahr 2021 provisorisch Prämienverbilligung erhalten.
Entscheidend für den definitiven Anspruch ist jedoch die effektive Steuerveranlagung des Antragsjahres (Beispiel: für das Jahr 2021 sind die Steuerfaktoren vom Jahr 2021 massgebend).
Wenn Sie im Jahr 2021 mehr verdient haben als bei der provisorischen Berechnung, kann es zu Rückforderungen kommen. Prüfen Sie die Einkommensgrenzen für das Jahr 2021.
Wichtig: Um Rückforderungen zu vermeiden, melden Sie uns Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer Ausbildung.
Sie haben den definitiven Entscheid für die Prämienverbilligung 2022 erhalten und möchten den Anspruch überprüfen? Personen mit Steuerveranlagung nützen dafür den Online-Rechner. Er macht den Entscheid nachvollziebar. So gehen Sie vor: Nehmen Sie Ihre definitive Steuerveranlagung 2021 zur Hand. Übertragen Sie die verlangten Steuerwerte in den Online-Rechner 2021. Beachten Sie: Vom Ergebnis kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Wenn Sie durch die Rückforderung in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Die meisten Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Betrag in Raten zurückzuzahlen.
Sollten Sie den Betrag trotz Ratenzahlung nicht zurückzahlen können, können Sie bei der SVA Zürich ein Erlassgesuch stellen. Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Verfügung.