Schritt 1
1. Unter «Forderungsübernahme» den grünen Button «Übernahme offen» anklicken.
2. Es öffnet sich ein neues Fenster.
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Kamesa ist das Online-Tool für Betreibungsmeldungen der Krankenkassen. Damit bearbeiten Zürcher Gemeinden, Sozialzentren sowie die AOZ die Meldungen und entscheiden über die Kostenübernahmen.
Die Krankenkassen melden der SVA Zürich alle Betreibungen im Kanton Zürich. Zürcher Gemeinden und Sozialdienste prüfen auf Kamesa, ob es unter den Betreibungsmeldungen der Krankenkassen Personen mit Sozialhilfeanspruch hat. Wenn ja, entscheiden sie über die Kostenübernahme direkt in der KAMESA-Applikation.
Die SVA Zürich verschickt täglich automatisch generierte E-Mail. Darin ersichtlich ist, ob Aufgaben pendent sind oder nicht.
In dieser Rubrik entscheiden Sie über die Betreibungsforderungen. Hinweis, wenn Sozialhilfe-Zeitraum nicht mit der Forderung übereinstimmt: Bitte lehnen Sie in diesen Fällen die Meldung ab, nicht die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit sollte nur abgelehnt werden, wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Sozialdienst nicht für die Person zuständig ist.
1. Unter «Forderungsübernahme» den grünen Button «Übernahme offen» anklicken.
2. Es öffnet sich ein neues Fenster.
Sie sehen die Forderung der Krankenkasse.
3. Sie haben nun die Möglichkeit, den Betrag vollständig oder nur einen Teil zu übernehmen. Oder sie können die Forderung vollständig ablehnen. Mit Klick auf «Bestätigen» ist die Aufgabe erledigt.
Es kann vorkommen, dass Ihnen Personen zugewiesen werden, die kürzlich Ihren Wohnsitz gewechselt haben. Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Sozialdienst nicht für die Person zuständig ist, können Sie im Tool die Zuständigkeit ablehnen und einer anderen Behörde zuweisen (falls diese bekannt ist). Wenn sie nicht bekannt ist, erhalten wir die Meldung.
Wählen Sie den Button unter der Spalte «Zuständigkeit». Eine neue Seite öffnet sich.
Zuständigkeit ablehnen: Wenn Sie wissen, welche Behörde zuständig ist, weisen Sie den Fall
bitte direkt zu. Wenn Sie die Zuständigkeit nicht kennen, klicken Sie auf «Zuständigkeit unbekannt».