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Aufgaben

Kamesa: Das Online-Tool für Zürcher Gemeinden und Sozialdienste: Aufgaben

Kamesa: Das Online-Tool für Zürcher Gemeinden und Sozialdienste

Kamesa ist das Online-Tool für Betreibungs­meldungen der Kranken­kassen. Damit bearbeiten Zürcher Gemeinden, Sozial­zentren sowie die AOZ die Meldungen und entscheiden über die Kosten­übernahmen.

Aufgaben der Gemeinden und Sozialdienste

Betreibungsforderungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen melden der SVA Zürich alle Betreibungen im Kanton Zürich. Zürcher Gemeinden und Sozial­dienste prüfen auf Kamesa, ob es unter den Betreibungs­meldungen der Kranken­kassen Personen mit Sozial­hilfe­anspruch hat. Wenn ja, entscheiden sie über die Kosten­übernahme direkt in der KAMESA-Applikation.

Die SVA Zürich verschickt täglich automatisch generierte E-Mail. Darin ersichtlich ist, ob Aufgaben pendent sind oder nicht. 

Bild der Navigation von Kamesa

Navigation kurz erklärt

  1. Unter «Aufgaben» sehen Sie Ihre pendenten Aufgaben.
  2. «Meldungen» gibt einen Überblick über alle gemeldeten Betreibungs­forderungen, die Ihre Behörde betreffen.
  3. Sie suchen eine bestimmte Person? «Personen suchen» klicken und nach Namen oder AHV-Nummer suchen.
    Oder: 2x Shift-Taste drücken und die Personen-Schnell­suche wird geöffnet. Mit «Esc» kann das Fenster wieder geschlossen werden.
  4. Im «Verlauf» sehen Sie alle erledigten Schritte – sowohl Ihre eigenen wie auch die automatisierten Verarbeitungen. 

Forderungen übernehmen oder ablehnen

In dieser Rubrik entscheiden Sie über die Betreibungs­forderungen. Hinweis, wenn Sozialhilfe-Zeitraum nicht mit der Forderung über­einstimmt: Bitte lehnen Sie in diesen Fällen die Meldung ab, nicht die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit sollte nur abgelehnt werden, wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Sozial­dienst nicht für die Person zuständig ist. 

Zuständigkeit ablehnen

Es kann vorkommen, dass Ihnen Personen zugewiesen werden, die kürzlich Ihren Woh­nsitz gewechselt haben. Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Sozial­dienst nicht für die Person zuständig ist, können Sie im Tool die Zuständig­keit ablehnen und einer anderen Behörde zuweisen (falls diese bekannt ist). Wenn sie nicht bekannt ist, erhalten wir die Meldung. 

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