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Prämienverbilligung: Wer hat Anspruch?

Prämienverbilligung: Wer hat Anspruch?

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen und über den Ablauf der Prämien­verbilligung im Kanton Zürich.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen

Ob jemand im Kanton Zürich Anspruch auf Prämien­verbilligung hat, hängt von vier Faktoren ab:

Massgebend für den Anspruch Prämienverbilligung sind die definitiven Steuerfaktoren des Antragsjahres. Zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen die definitiven Steuerfaktoren oder andere wichtige Informationen noch. Deshalb gibt es im ersten Schritt einen provisorischen Entscheid (ab Dezember 2024 versendet die SVA Zürich den Vorbescheid für die Prämien­verbilligung 2025).

Die definitive Verfügung folgt erst, wenn die Steuer­faktoren für das Jahr 2024 bekannt sind (ca. zwei Jahre nach dem Antragsjahr). Darauf steht für jede im Antrag aufgeführte Person die Zusprache oder Ablehnung. Die kann zu einer Nachzahlung oder Rückforderung führen.  

Weitere Voraussetzungen

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