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Hinweise

Prämienverbilligung: Verzicht einreichen: Hinweise

Prämienverbilligung: Verzicht einreichen

Mit diesem Form­ular können Kund­innen und Kund­en im Kanton Zürich auf die Prämien­verbilligung ver­zichten. 

Hinweise

Rückforderung vermeiden

Sie haben von der SVA Zürich die Berechnung Ihres provisorischen Anspruchs erhalten. Für die Berechnung der Prämienverbilligung verwenden wir die Steuerdaten, die uns zur Verfügung stehen. Diese sind unter Umständen zwei Jahre alt. Deshalb kann es sein, dass Sie nicht mehr mit Ihrer finanziellen Situation übereinstimmen und Sie aktuell mehr verdienen. Das kann Ihre Prämienverbilligung beeinflussen.

Hat sich Ihre finanzielle Situation verbessert und Sie brauchen keine Prämienverbilligung mehr? Vermeiden Sie Rückforderungen und füllen Sie das Formular aus. Denn zu viel ausbezahlte Leistungen müssen wir zurückfordern.

Information zur Bearbeitung

Die Bearbeitung kann bis zu einem Monat dauern. Sie erhalten dann eine neue Mitteilung (per Post). Wir stoppen dann die Überweisung der Prämienverbilligung an Ihre Krankenkasse.  

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