Gleichstellung in der Sprache
Unsere Standards
Wie geht zeitgemässes Gendern? Wir nehmen es vorweg: Allen recht getan, ist nicht möglich. Nicht für die SVA Zürich. Für viele unserer Kundinnen und Kunden ist Deutsch eine Fremd- oder Zweitsprache. Unser Anspruch ist es, Sozialversicherungen für alle unsere Stakeholder-Gruppen verständlich und leicht zugänglich zu machen. Wir verzichten deshalb in der internen und in der externen Kommunikation auf den Einsatz von Gender-Stern und Gender-Doppelpunkt. Sie machen das Lesen komplizierter.
Was wir sagen oder schreiben - und die Art wie wir es tun - transportiert unsere Haltung. Wir begegnen allen Menschen respektvoll und freundlich. Wir begegnen allen gleich, unanhängig ihrer Herkunft, ihrer Bildung, ihres Alters, ihrer Religion und unabhängig des Geschlechts.
Gendern in der SVA Zürich
Wir machen beim Schreiben (und Reden) entweder deutlich, dass Frauen und Männer gemeint sind, oder wir verwenden Formulierungen, die beide Geschlechter umfassen. Wichtig: Die Begriffe müssen leicht verständlich und für unsere Kundinnen und Kunden geläufig sein.
Best Practice
Richtig ist:
‹Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber›, ‹Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter› oder
‹Arbeitgebende›, ‹Mitarbeitende›.
So bitte nicht:
MitarbeiterInnen oder Autofahrer/innen
Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter:innen
die Arbeitgebende
der Mitarbeitende
Ausnahmen bestätigen die Regel
- In der juristischen Fachsprache wird zum Beispiel grundsätzlich vom ‹Arbeitgeber› gesprochen. Damit ist eine juristische Kategorie gemeint.
- Bei langen Aufzählungen geht die Gleichberechtigung der Geschlechter zulasten der Verständlichkeit. In solchen Fällen entscheidet der gesunde Menschenverstand. Da brauchen wir einfach etwas Toleranz.
- Bei engen Platzverhältnissen (z.B. Stelleninserate) können Abkürzungen vorkommen (der/die Kundenberater/in).