Die SVA Zürich hat klar definierte Prozesse für die Durchführung der Prämienverbilligung. Meldungen von Sozialämtern für die Prämienverbilligung werden bei der SVA Zürich priorisiert und schnellstmöglich bearbeitet. Erfassen Sie Zu- und Abgänge in der Sozialhilfe möglichst tagesaktuell.
Zu- und Abgangsmeldungen müssen jeweils per 1. des Folgemonats gemacht werden. Hinweis: Sozialhilfeleistungen vor dem Jahr 2021 müssen nicht gemeldet werden. Für die Prämienverbilligung ist erst der Sozialhilfe-Anspruch ab dem Jahr 2021 massgebend.
- Menüpunkt «Person erfassen/abmelden» auswählen.
- Vor jeder Neuerfassung eine Personensuche durchführen.
- Kein Eintrag in der IPV-Datenbank der SVA Zürich? Dann Neuerfassung vornehmen.
- Person in der IPV-Datenbank der SVA Zürich bereits vorhanden? Dann SH-Mutationsmeldung direkt im System machen, mit der Option «Meldung für IPV: Zu-/Abgang Sozialhilfe».
- Für Familienmitglieder: Sind alle Familienmitglieder aufgeführt? Dann kann die Zu- oder Abgangsmeldung für alle ganz einfach mit Klick auf die Checkbox «Gilt für ganze Familie» erledigt werden.