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Kurz erklärt
Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden: Kurz erklärt
Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden
Seit 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich für die Anträge auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht (KVG) zuständig.
Kurz erklärt
Neue Zuständigkeit
Ab 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) für alle Aufgaben rund um die Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht (KVG) zuständig. Darunter fallen die Prüfung der Anträge, der Versicherungspflicht und der Einhaltung der Versicherungspflicht. Die SVA Zürich übernimmt diese Aufgabe von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Laufende Fälle
Die SVA Zürich übernimmt per 1. Oktober 2023 auch alle laufenden Fälle von der Gesundheitsdirektion. Personen, die bereits einen Antrag gestellt haben und auf den Entscheid warten, werden von der SVA Zürich über die neue Zuständigkeit informiert.
Neue Anträge online einreichen
Ab 1. Oktober 2023 müssen alle neuen Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei der SVA Zürich eingereicht werden. Das ist mit Webformular möglich. Wir verzichten auf Papier.
Wir informieren Sie ab 1. Oktober unter der Rubrik «Aktuell» darüber, wie der Antrag eingereicht werden muss.