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Kurz erklärt

Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden: Kurz erklärt

Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden

Ab 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich für die Anträge auf Befreiung von der obli­gatorischen Kranken­versicherungspflicht (KVG) zuständig. Was sich ändert.

Kurz erklärt

Neue Zuständigkeit 

Ab 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich (Sozial­versicherungs­anstalt des Kantons Zürich) für alle Aufgaben rund um die Befreiung von der obligatorischen Kranken­versicherungs­pflicht (KVG) zuständig. Darunter fallen die Prüfung der Anträge, der Versicherungs­pflicht und der Einhaltung der Versicherungs­pflicht. Die SVA Zürich übernimmt diese Aufgabe von der Gesund­heits­direktion des Kantons Zürich.

Laufende Fälle 

Die SVA Zürich übernimmt per 1. Oktober 2023 auch alle laufenden Fälle von der Gesund­heits­direktion. Personen, die bereits einen Antrag gestellt haben und auf den Entscheid warten, werden von der SVA Zürich über die neue Zuständig­keit informiert. 

Neue Anträge online einreichen 

Ab 1. Oktober 2023 müssen alle neuen Anträge auf Befreiung von der Kranken­versicherungs­pflicht bei der SVA Zürich eingereicht werden. Das ist mit Web­formular möglich. Wir verzichten auf Papier.

Wir informieren Sie ab 1. Oktober unter der Rubrik «Aktuell» darüber, wie der Antrag eingereicht werden muss.

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