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Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden: Kontakt

Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden

Seit 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich für die Anträge auf Befreiung von der obligatorischen Kranken­versicherungspflicht (KVG) zuständig.

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Organisation und Ansprechpersonen

Das gut eingespielte Team Versicherungs­obligatorium der Gesund­heits­direktion des Kantons Zürich ist in die Organisation der SVA Zürich integriert worden. Damit haben sich Absender, Adresse, Telefon­nummern und E-Mail-Adressen geändert. Die Ansprech­personen für die Gemeinden blieben unverändert.

Telefonische Erreichbarkeit 

Das Team Kranken­versicherungs­pflicht beantwortet Fragen der Gemeinden durch­gängig von 8 bis 17 Uhr, Montag bis Freitag.

Postadresse 

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Ihre Ansprechperson

Sibylle Dopple
Prozessteamleiterin Krankenversicherungspflicht

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