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Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden: Kontakt

Krankenversicherungspflicht: Information für Gemeinden

Ab 1. Oktober 2023 ist die SVA Zürich für die Anträge auf Befreiung von der obli­gatorischen Kranken­versicherungspflicht (KVG) zuständig. Was sich ändert.

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Organisation und Ansprechpersonen

Das gut eingespielte Team Versicherungs­obligatorium der Gesund­heits­direktion des Kantons Zürich wird in die Organisation der SVA Zürich integriert. Damit ändern Absender, Adresse, Telefon­nummern und E-Mail-Adressen. Die Ansprech­personen für die Gemeinden bleiben unverändert.

Telefonische Erreichbarkeit 

Das Team Kranken­versicherungs­pflicht beantwortet Fragen der Gemeinden ab 1. Oktober 2023 durch­gängig von 8 bis 17 Uhr, Montag bis Freitag.

Postadresse 

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Ihre Ansprechperson

Pascale Hegner
Prozessteamleiterin Krankenversicherungspflicht

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