Wer hat Anspruch?
Voraussetzungen
Anspruch auf das IV-Taggeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Situation bei der beruflichen Ausbildung zu Mehrkosten von mindestens 400 Franken im Jahr führt.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Obligatorische Schulzeit abgeschlossen
- Von der IV anerkannte gesundheitliche Einschränkung
- Noch keine berufliche Ausbildung (z. B. Lehre) absolviert und noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt
Für welche Ausbildungen gilt der Anspruch auf das Taggeld?
- Berufslehren: eidgenössische berufliche Grundbildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Ausbildung PrA nach INSOS
- Fachhochschule oder Hochschule
- Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in einer IV-Institution
Für bestimmte Ausbildungen wie die höhere Berufsbildung oder den Besuch einer Hochschule gelten zusätzliche Voraussetzungen.