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IV-Taggeld Erstausbildung: Wer hat Anspruch?

IV-Taggeld während Erstausbildung : Wer hat Anspruch?

IV-Taggeld während Erstausbildung

Die IV beteiligt sich an den gesund­heits­bedingten Mehr­kosten während der beruflichen Erst­ausbildung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf das IV-Taggeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesund­heitliche Situation bei der beruf­lichen Aus­bildung zu Mehr­kosten von mindestens 400 Franken im Jahr führen.

Diese zwei Vor­aus­setzungen müssen erfüllt sein:

  • von der IV aner­kannte gesund­heitliche Ein­schränkung
  • obliga­torische Schul­zeit ab­ge­schlossen

Für welche Aus­bildungen gilt der An­spruch auf das Tag­geld?

  • Berufslehren: eid­genössische berufliche Grund­bildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Aus­bildung PrA nach INSOS
  • Fach­hoch­schule oder Hoch­schule
  • Vor­bereitung auf Hilfs­arbeit oder Tätig­keit in einer IV-Insti­tution

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