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IV-Taggeld Erstausbildung: Wer hat Anspruch?

IV-Taggeld während Erstausbildung : Wer hat Anspruch?

IV-Taggeld während Erstausbildung

Die IV beteiligt sich an den gesund­heits­bedingten Mehr­kosten während der beruflichen Erst­ausbildung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf das IV-Taggeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesund­heitliche Situation bei der beruf­lichen Ausbildung zu Mehr­kosten von mindestens 400 Franken im Jahr führt.

Diese Voraus­setzungen müssen erfüllt sein:

  • Obligatorische Schulzeit abgeschlossen
  • Von der IV anerkannte gesund­heitliche Einschränkung
  • Noch keine berufliche Ausbildung (z. B. Lehre) absolviert und noch keine Erwerbs­tätigkeit ausgeübt

Für welche Ausbildungen gilt der Anspruch auf das Taggeld?

  • Berufslehren: eidgenössische berufliche Grund­bildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Ausbildung PrA nach INSOS
  • Fachhochschule oder Hoch­schule
  • Vorbereitung auf Hilfs­arbeit oder Tätig­keit in einer IV-Institution

Für bestimmte Ausbildungen wie die höhere Berufs­bildung oder den Besuch einer Hochschule gelten zusätzliche Voraussetzungen.

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