Wer hat Anspruch?
Voraussetzungen
Anspruch auf das IV-Taggeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Situation bei der beruflichen Ausbildung zu Mehrkosten von mindestens 400 Franken im Jahr führen.
Diese zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- von der IV anerkannte gesundheitliche Einschränkung
- obligatorische Schulzeit abgeschlossen
Für welche Ausbildungen gilt der Anspruch auf das Taggeld?
- Berufslehren: eidgenössische berufliche Grundbildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Ausbildung PrA nach INSOS
- Fachhochschule oder Hochschule
- Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in einer IV-Institution