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IV-Taggeld Erstausbildung: Sinn und Zweck

IV-Taggeld während Erstausbildung : Sinn und Zweck

IV-Taggeld während Erstausbildung

Die IV beteiligt sich an den gesund­heits­bedingten Mehr­kosten während der beruflichen Erst­ausbildung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Der erfolg­reiche Start ins Berufs­leben ist wichtig. Deshalb engagiert sich die IV für die berufliche Erst­aus­bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie beteiligt sich an den gesundheits-bedingten Mehrkosten. Das IV-Taggeld ist eine von vielen IV-Eingliederungs­leistungen.

Neue Regelungen ab 1. Januar 2022

Unter­schiede zum bisherigen System

  • Taggeld­anspruch beginnt ab Start der Mass­nahme (nicht mehr ab vollendetem 18. Altersjahr)
  • Höhe des Tag­geldes
  • Auszahlung vom Lehr­betrieb an die versicherte Person (nicht mehr von der Ausgleichs­kasse an die versicherte Person)

Gültig­keit altes Recht

Wenn die Mass­nahme vor dem 1. Januar 2022 begonnen hat, gilt das alte Recht für die ganze Dauer der Massnahme. Umfasst eine Mass­nahme verschiedene Leistungen, gilt das alte Recht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • gleiche rechtliche Grund­lage für die Leistungs­zusprache
  • direkter Anschluss an vorherige Leistung

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