Erläuterungen zur Praktischen Ausbildung (PrA)
Die Löhne von 307 Franken bzw. 409 Franken sind fix für 12 Monatslöhne festgelegt. Wenn die Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt stattfindet, kann auch ein höherer Lohn festgelegt werden. Die Ausgleichskasse zahlt jedoch nur 307 bzw. 409 Franken an den Lehrbetrieb aus.
Regelungen ab dem 25. Altersjahr
Ab vollendetem 25. Altersjahr wird ein IV-Taggeld von 2450 Franken pro Monat ausbezahlt (gemäss Höchstbetrag der Altersrente). Die Auszahlung erfolgt an den Lehrbetrieb in der Höhe des Lehrlingslohns oder des Fixlohns. Der darüberhinausgehende Anteil geht direkt an die Lernende, den Lernenden.
Höhere Berufsbildung oder Besuch einer Hochschule
Das Taggeld entspricht dem auf einen Monat hochgerechneten durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen von Studierenden an Hochschulen (583 Franken). Zu den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen gehört, dass Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht in der Lage sind, einer Nebenerwerbstätigkeit nachzugehen oder dass Ihre Ausbildung wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkung wesentlich länger dauert.