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IV-Taggeld Erstausbildung: Leistung

IV-Taggeld während Erstausbildung : Leistung

IV-Taggeld während Erstausbildung

Die IV beteiligt sich an den gesund­heits­bedingten Mehr­kosten während der beruflichen Erst­ausbildung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Leistung

Beginn Taggeld­anspruch

Der Taggeld­anspruch beginnt ab Start der ersten beruf­lichen Mass­nahme.

Höhe des Taggelds

Erläuterungen zur Praktischen Ausbildung (PrA)

Die Löhne von 307 Franken bzw. 409 Franken sind fix für 12 Monats­löhne festgelegt. Wenn die Ausbildung im ersten Arbeits­markt stattfindet, kann auch ein höherer Lohn festgelegt werden. Die Ausgleichs­kasse zahlt jedoch nur 307 bzw. 409 Franken an den Lehr­betrieb aus.

Regelungen ab dem 25. Alters­jahr

Ab vollendetem 25. Altersjahr wird ein IV-Tag­geld von 2450 Franken pro Monat ausbezahlt (gemäss Höchst­betrag der Alters­rente). Die Auszahlung erfolgt an den Lehr­betrieb in der Höhe des Lehrlings­lohns oder des Fixlohns. Der darüber­hinaus­gehende Anteil geht direkt an die Lernende, den Lernenden.

Höhere Berufsbildung oder Besuch einer Hochschule

Das Taggeld entspricht dem auf einen Monat hochgerechneten durch­schnittlichen monatlichen Erwerbs­einkommen von Studierenden an Hochschulen (583 Franken). Zu den allgemeinen Anspruchs­voraussetzungen gehört, dass Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund ihrer gesundheit­lichen Einschränkung nicht in der Lage sind, einer Neben­erwerbs­tätigkeit nachzugehen oder dass Ihre Ausbildung wegen ihrer gesund­heitlichen Einschränkung wesentlich länger dauert.

Regelungen bei Abwesenheiten

Weitere Informationen

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