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IV-Taggeld Erstausbildung: Leistung

IV-Taggeld während Erstausbildung : Leistung

IV-Taggeld während Erstausbildung

Die IV beteiligt sich an den gesund­heits­bedingten Mehr­kosten während der beruflichen Erst­ausbildung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Leistung

Beginn Taggeld­anspruch

Der Taggeld­anspruch beginnt ab Start der ersten beruf­lichen Mass­nahme.

Höhe des Taggelds

Er­läuterungen zur Praktischen Aus­bildung (PrA)

Die Löhne von 307 Franken bzw. 409 Franken sind fix für 12 Monats­löhne festgelegt. Wenn die Aus­bildung im ersten Arbeits­markt statt­findet, kann auch ein höherer Lohn fest­gelegt werden. Die Ausgleichs­kasse zahlt jedoch nur 307 bzw. 409 Franken an den Lehr­betrieb aus.

Rege­lungen ab 25. Alters­jahr

Ab voll­endetem 25. Altersjahr wird ein IV-Tag­geld von 2450 Franken pro Monat aus­bezahlt (gemäss Höchst­betrag der Alters­rente). Die Aus­zahlung erfolgt an den Lehr­betrieb in der Höhe des Lehrlings­lohns oder des Fix­lohns. Der darüber­hinaus­gehende Anteil geht direkt an die Lernende, den Lernenden.

Regelungen bei Abwesenheiten

Weitere Informationen

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