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Wer im Ausland arbeitet oder lebt, bleibt in vielen Fällen bei der AHV versichert. Auch bei Entsendung. Massgeblich sind zwischenstaatliche Abkommen.
Versicherte im Ausland
Freiwillige AHV und IV
Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Auf Wunsch lässt sich der Versicherungsschutz lückenlos weiterführen. Für den Beitritt zur freiwilligen AHV und IV müssen 4 Voraussetzungen erfüllt sein:
Nationalität: Schweiz, oder anderer -Staat
Wohnsitz ausserhalb der EU oder EFTA
bis zum Verlassen der Schweiz mindestens 5 Jahre ununterbrochene obligatorische Versicherung
Einreichen der Beitrittserklärung innerhalb eines Jahres nach Ende der obligatorischen Versicherung