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Prämienverbilligung: Sinn und Zweck

Prämienverbilligung: Sinn und Zweck

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen und über den Ablauf der Prämien­verbilligung im Kanton Zürich.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

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