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Einkommensgrenzen 2027

Prämienverbilligung 2027: Einkommensgrenzen 2027

Prämienverbilligung 2027

Anspruch auf Prämien­­verbilligung 2027? Informieren Sie sich über die Einkommens­­grenzen für das Jahr 2027.

Einkommensgrenzen 2027

Besteht Anspruch auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich. Die Einkommens­grenzen hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungs­anspruch für die Prämien­verbilligung 2027 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuer­faktoren 2027 bekannt sind. Das ist frühestens ab Herbst 2028 der Fall. Ihre definitiven Steuer­faktoren erhalten wir direkt vom Steueramt. Sie müssen uns keine definitiven Steuer­faktoren mitteilen. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurück­bezahlt werden. 

Haben sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse verändert? Bitte melden Sie uns die Änderungen.

Hinweis: Die Berechnungs­grundlagen können vom Regierungsrat bis zum Herbst 2027 noch angepasst werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2027

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2027 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2027

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2027 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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