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Einkommensgrenzen 2025

Prämienverbilligung 2025: Einkommensgrenzen 2025

Prämienverbilligung 2025

Anspruch auf Prämien­­verbilligung 2025? Informieren Sie sich über die Einkommens­­grenzen für das Jahr 2025.

Einkommensgrenzen 2025

Besteht Anspruch auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich. Die Einkommens­grenzen hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Ein Antrag auf Prämien­verbilligung 2025 kann bis spätestens 31. März 2026 gestellt werden. Dafür gibt es ein Online-Formular.

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungs­anspruch für die Prämien­verbilligung 2025 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren 2025 bekannt sind. Das ist frühestens ab Sommer 2026 der Fall. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurück­bezahlt werden. 

Haben sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse verändert? Bitte melden Sie uns die Änderungen.

Hinweis: Die Berechnungs­grundlagen können vom Regierungsrat bis zum Herbst 2025 noch angepasst werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2025

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2025 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2025

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2025 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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