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Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2024: Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2024

Anspruch auf Prämien­verbilligung 2024? Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen für das Jahr 2024. Nützen Sie den Online-Rechner der SVA Zürich.

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Steuererklärung 2023 (sofern vorhanden) bereit halten

Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre Steuer­veranlagung 2023. Wenn Sie diese nicht haben, nehmen Sie die aktuellste Steuer­ver­fügung zur Hand. Übertragen Sie die Beträge der Steuer­erklärung in unseren Online-Rechner. Sie sehen, welche Ziffern in der Zürcher Steuer­erklärung relevant sind. Vom Ergebnis kann kein Rechts­anspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das Jahr 2024 kann erst  dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2024 bekannt sind.

Für Eltern von minder­jährigen Kindern

Leben Sie im Konkubinat und haben Sie minder­jährige Kinder? Der Eltern­teil mit dem höhreren Einkommen muss den Anspruch für die Kinder berechnen.

Erklärung zur Mindest­garantie

Die Mindest­garantie für die Prämien­verbilligung gilt für minder­jährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) mit tiefem Einkommen.

Kinder in Ausbildung (18 bis 25 Jahre): Wenn das gemeinsame bereinigte Ein­kommen und Vermögen von Eltern und Kindern in Aus­bildung (18 bis 25 Jahre) unter CHF 91'300.00 liegt, besteht für die Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Nur minder­jährige Kinder: Falls das bereinigte Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 68'500.00 liegt, besteht für Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Information zum Datenschutz

Die persönlichen Angaben, die Sie in den Online-­Rechner eingeben, werden von der SVA Zürich nicht verarbeitet, auch nicht gespeichert. Es werden lediglich quantitative Auswertungen zur Nutzung des Online-­Rechners gemacht, damit wir diesen weiter verbessern können.

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