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Nutzungshinweise
Prämienverbilligung 2024: Nutzungshinweise
Prämienverbilligung 2024
Anspruch auf Prämienverbilligung 2024? Informieren Sie sich über die Einkommensgrenzen für das Jahr 2024. Nützen Sie den Online-Rechner der SVA Zürich.
Nutzungshinweise
Steuererklärung 2023 (sofern vorhanden) bereit halten
Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre Steuerveranlagung 2023. Wenn Sie diese nicht haben, nehmen Sie die aktuellste Steuerverfügung zur Hand. Übertragen Sie die Beträge der Steuererklärung in unseren Online-Rechner. Sie sehen, welche Ziffern in der Zürcher Steuererklärung relevant sind. Vom Ergebnis kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das Jahr 2024 kann erst dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2024 bekannt sind.
Für Eltern von minderjährigen Kindern
Leben Sie im Konkubinat und haben Sie minderjährige Kinder? Der Elternteil mit dem höhreren Einkommen muss den Anspruch für die Kinder berechnen.
Erklärung zur Mindestgarantie
Die Mindestgarantie für die Prämienverbilligung gilt für minderjährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) mit tiefem Einkommen.
Kinder in Ausbildung (18 bis 25 Jahre): Wenn das gemeinsame bereinigte Einkommen und Vermögen von Eltern und Kindern in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) unter CHF 91'300.00 liegt, besteht für die Kinder ein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Nur minderjährige Kinder: Falls das bereinigte Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 68'500.00 liegt, besteht für Kinder ein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Information zum Datenschutz
Die persönlichen Angaben, die Sie in den Online-Rechner eingeben, werden von der SVA Zürich nicht verarbeitet, auch nicht gespeichert. Es werden lediglich quantitative Auswertungen zur Nutzung des Online-Rechners gemacht, damit wir diesen weiter verbessern können.