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Selbständig werden – was tun? GmbH oder AG
Selbständig werden – was tun?: GmbH oder AG
Selbständig werden – was tun?
Von der Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechtsform über Sozialversicherungen bis zur Mehrwertsteuer.
1. Handelsregister
Sie haben sich dafür entschieden, eine GmbH oder AG zu gründen. Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten weiteren Schritte zum eigenen Unternehmen.
Gründungsvorbereitung
Klären Sie rechtzeitig, ob der geplante Firmenname frei ist. Vermeiden Sie Auseinandersetzungen mit Unternehmen, die einen ähnlichen Namen führen. Geben Sie beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister unter www.regix.ch eine Firmenrecherche in Auftrag.
Zur Vorbereitung der Gründungsbeurkundung wenden Sie sich an einen Notar. Bei Bedarf ziehen Sie eine Anwältin oder einen Treuhänder bei. Es ist möglich, die für den Handelsregistereintrag erforderlichen Dokumente dem Handelsregisteramt zur Vorprüfung einzureichen.
Eintrag
Ihre GmbH oder AG entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister. Zuständig ist das kantonale Handelsregisteramt am Sitz Ihrer Firma. Für die Eintragung ins Handelsregister brauchen Sie bestimmte Unterlagen und amtlich beglaubigte Unterschriften:
2. Sozialversicherungsbeiträge
Nach der Eintragung ins Handelsregister senden wir Ihnen das Anmeldeformular für juristische Personen. Damit melden Sie Ihre Firma für die Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der GmbH oder AG im Unternehmen tätig sind, gelten Sie versicherungsrechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Neben den Beiträgen an AHV, IV und EO wickeln Sie über uns auch die Beiträge an Familienzulagen und Arbeitslosenversicherung ab sowie den Bezug Ihrer Familienzulagen.
Beschäftigen Sie Mitarbeitende?
Die wichtigsten Informationen finden Sie unter «Mitarbeitende anstellen».
AHVeasy
Mit unserem Onlineportal AHVeasy erledigen Sie die Sozialversicherungsgeschäfte schnell und unkompliziert.
3. Berufliche Vorsorge
Schliessen Sie Ihre Firma einer Vorsorgeeinrichtung BVG an. Davon befreit ist Ihre Firma nur, wenn weder Sie noch andere Mitarbeitende obligatorisch in der beruflichen Vorsorge zu versichern sind. Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für Arbeitnehmende, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als brutto CHF 22'050.00 verdienen beziehungsweise mehr als CHF 1'837.50 im Monat.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Die berufliche Vorsorge ist nicht obligatorisch für Arbeitnehmende, auf die eine der folgenden Eigenschaften zutrifft:
- noch nicht AHV-pflichtig (AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
- bereits im ordentlichen Rentenalter (Frauen ab 64, Männer ab 65 Jahren)
- Bruttoeinkommen nicht höher als CHF 22'050.00 im Jahr (bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer: Anzahl Monate mal CHF 1'837.50)
- befristeter Arbeitsvertrag für höchstens 3 Monate
- nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder im Hauptberuf selbständig erwerbstätig
4. Unfallversicherung
Schliessen Sie für Ihre Firma die obligatorische Unfallversicherung ab. Dazu sind alle Arbeitgebenden verpflichtet. Falls Ihr Unternehmen nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) versichert ist, sind Sie verpflichtet, sich und Ihre Angestellten bei einem Privatversicherer, einer Krankenkasse oder einer öffentlichen Unfallversicherungskasse obligatorisch zu versichern.
Wegen der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht ist auch eine Krankentaggeldversicherung zu empfehlen.
5. Mehrwertsteuer
Wenn Ihre Firma einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000.00 für Leistungen in der Schweiz erwirtschaftet, ist sie mehrwertsteuerpflichtig. Ausgenommen sind nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine oder gemeinnützige Institutionen mit einem Umsatz in der Schweiz unter CHF 150'000.00.
Wenn Ihre Firma die Kriterien erfüllt, melden Sie sie innert 30 Tagen schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern an.