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Selbständig werden – was tun? GmbH oder AG

Selbständig werden – was tun?: GmbH oder AG

Selbständig werden – was tun?

Von der Geschäfts­idee zum eigenen Unter­nehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechts­form über Sozial­versicherungen bis zur Mehrwert­steuer.

1. Handelsregister

Sie haben sich dafür entschieden, eine GmbH oder AG zu gründen. Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten weiteren Schritte zum eigenen Unter­nehmen.  

Gründungsvorbereitung

Klären Sie recht­zeitig, ob der geplante Firmen­name frei ist. Vermeiden Sie Auseinander­setzungen mit Unter­nehmen, die einen ähnlichen Namen führen. Geben Sie beim Eidgenössischen Amt für das Handels­register unter www.regix.ch eine Firmen­recherche in Auftrag.

Zur Vorbereitung der Gründungs­beurkundung wenden Sie sich an einen Notar. Bei Bedarf ziehen Sie eine Anwältin oder einen Treu­händer bei. Es ist möglich, die für den Handels­register­eintrag erforderlichen Dokumente dem Handels­register­amt zur Vor­prüfung einzureichen.

Eintrag

Ihre GmbH oder AG entsteht mit dem Eintrag ins Handels­register. Zuständig ist das kantonale Handels­register­amt am Sitz Ihrer Firma. Für die Eintragung ins Handels­register brauchen Sie bestimmte Unter­lagen und amtlich beglaubigte Unter­schriften:

 Handels­register­amt des Kantons Zürich

2. Sozialversicherungsbeiträge

Nach der Eintragung ins Handels­register erhalten wir eine Mit­teilung und schliessen Sie automatisch unserem Register an. Sie erhalten ein Begrüssungs­schreiben mit Ihrer Abrechnungs­nummer. Wenn Sie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer der GmbH oder AG im Unter­nehmen tätig sind, gelten Sie versicherungs­rechtlich als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer. Neben den Beiträgen an die AHV, IV und EO wickeln Sie über uns auch die Beiträge an die Familien­ausgleichs­kasse und die Arbeits­losen­versicherung ab sowie den Bezug Ihrer Familienzulagen.

Falls Sie bereits bei einer Verbands­ausgleichs­kasse angeschlossen sind, schicken Sie uns bitte Ihre Anschluss­bestätigung mit unserem Kontaktformular

Beschäftigen Sie Mitarbeitende?

Die wichtigsten Informationen finden Sie unter «Mitarbeitende anstellen».

AHVeasy
Mit unserem Online­portal AHVeasy erledigen Sie die Sozial­versicherungs­geschäfte schnell und unkompliziert.

3. Berufliche Vorsorge

Schliessen Sie Ihre Firma einer Vor­sorge­einrichtung BVG an. Davon befreit ist Ihre Firma nur, wenn weder Sie noch andere Mit­arbeitende obligatorisch in der beruf­lichen Vor­sorge zu versichern sind. Die beruf­liche Vor­sorge ist obligatorisch für Arbeit­nehmende, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als brutto CHF 22'050.00 verdienen beziehungs­weise mehr als CHF 1'837.50 im Monat.

Ausnahmen von der Ver­sicherungs­pflicht

Die beruf­liche Vor­sorge ist nicht obligatorisch für Arbeit­nehmende, auf die eine der folgenden Eigenschaften zutrifft:

  • noch nicht AHV-pflichtig (AHV-Beitrags­pflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburts­tag)
  • bereits im ordent­lichen Renten­alter (Frauen ab 64, Männer ab 65 Jahren)
  • Brutto­ein­kommen nicht höher als CHF 22'050.00 im Jahr (bei einer kürzeren Beschäftigungs­dauer: Anzahl Monate mal CHF 1'837.50)
  • befristeter Arbeits­vertrag für höchstens 3 Monate
  • neben­beruflich tätig und bereits für eine haupt­berufliche Erwerbs­tätigkeit obligatorisch versichert oder im Haupt­beruf selb­ständig erwerbs­tätig

4. Unfallversicherung

Schliessen Sie für Ihre Firma die obligatorische Unfall­versicherung ab. Dazu sind alle Arbeit­gebenden verpflichtet. Falls Ihr Unter­nehmen nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA (Schweizerische Unfall­versicherungs­anstalt) versichert ist, sind Sie verpflichtet, sich und Ihre Angestellten bei einem Privat­versicherer, einer Kranken­kasse oder einer öffentlichen Unfall­versicherungs­kasse obligatorisch zu versichern.

Wegen der gesetz­lichen Lohn­fort­zahlungs­pflicht ist auch eine Kranken­tag­geld­versicherung zu empfehlen.

5. Mehrwertsteuer

Wenn Ihre Firma einen Jahres­umsatz von mindestens CHF 100'000.00 für Leistungen in der Schweiz erwirtschaftet, ist sie mehrwert­steuer­pflichtig. Ausgenommen sind nicht gewinn­strebige, ehren­amtlich geführte Sport- und Kultur­vereine oder gemein­nützige Institutionen mit einem Umsatz in der Schweiz unter CHF 150'000.00.

Wenn Ihre Firma die Kriterien erfüllt, melden Sie sie innert 30 Tagen schriftlich bei der Eid­genössischen Steuer­verwaltung in Bern an.  

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