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Selbständig werden – was tun? Mitarbeitende anstellen
Selbständig werden – was tun?: Mitarbeitende anstellen
Selbständig werden – was tun?
Von der Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen: Die wichtigsten Schritte von der Wahl der Rechtsform über Sozialversicherungen bis zur Mehrwertsteuer.
Mitarbeitende anstellen
Sozialversicherungsbeiträge
Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber wickeln Sie auch die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeitenden über uns ab: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung sowie Arbeitgeberbeiträge an die Familienzulagen. Mehr dazu unter AHV-Beitragspflicht.
Eine Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse ist nicht erforderlich. Es genügt, alle Mitarbeitenden Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen.
AHVeasy
Mit unserem Onlineportal AHVeasy erledigen Sie die Sozialversicherungsgeschäfte schnell und unkompliziert.
Familienzulagen
Für Töchter und Söhne unter 16 Jahren oder zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung haben Ihre Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienzulagen. Schicken Sie uns das Anmeldeformular. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, stellen wir Ihnen eine Anspruchsmitteilung zu. Dann verrechnen wir die Zulagen mit den Sozialversicherungsbeiträgen.
Berufliche Vorsorge BVG
Wenn Sie mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter beschäftigen, die oder der obligatorisch in der beruflichen Vorsorge zu versichern ist, müssen Sie sich als Arbeitgeberin, Arbeitgeber einer registrierten Vorsorgeeinrichtung BVG anschliessen. Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für Arbeitnehmende, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als brutto CHF 22'050.00 verdienen beziehungsweise mehr als CHF 1'837.50 im Monat.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Die berufliche Vorsorge ist nicht obligatorisch für Arbeitnehmende, auf die eine der folgenden Eigenschaften zutrifft:
- noch nicht AHV-pflichtig (AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
- bereits im ordentlichen Rentenalter (Frauen ab 64, Männer ab 65 Jahren)
- Bruttoeinkommen nicht höher als CHF 22'050.00 im Jahr (bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer: Anzahl Monate mal CHF 1'837.50)
- befristeter Arbeitsvertrag für höchstens 3 Monate
- nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder im Hauptberuf selbständig erwerbstätig
Unfallversicherung UVG
Schliessen Sie für Ihre Firma die obligatorische Unfallversicherung ab. Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) zu versichern. Bei einem Arbeitspensum von 8 Stunden oder mehr pro Woche ist auch die Versicherung gegen Nichtberufsunfall (NBU) obligatorisch.
Falls Ihr Unternehmen nicht von Gesetzes wegen bei der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) versichert ist, wenden Sie sich an einen Privatversicherer, eine Krankenkasse oder eine öffentliche Unfallversicherungskasse.
Wegen der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht ist auch eine Krankentaggeldversicherung zu empfehlen.