Hinweise
Wer meldet sich als nichterwerbstätig an?
Wann Beiträge zu leisten sind und in welcher Höhe, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend ist in erster Linie die Arbeitssituation. Auch wer kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hat, muss AHV-Beiträge zahlen, zum Beispiel:
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Bezüger/innen von IV-Renten
- Bezüger/innen von Kranken- und Unfalltaggeldern
- Ehepartner/innen von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind
- Ehepartner/innen von im Ausland erwerbstätigen Ehepartner/innen
- Frühpensionierte
- Geschiedene Paare
- Studierende
- Weltreisende
- Versicherte, die Sozialhilfe beziehen
- Verwitwete