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Anmeldung für Nichterwerbstätige: Hinweise

AHV-Beiträge: Anmeldung für Nichterwerbstätige : Hinweise

AHV-Beiträge: Anmeldung für Nichterwerbstätige

Wer wenig oder nicht arbeitet, ist dennoch AHV-beitragspflichtig. Mit diesem Formular melden sich Nichterwerbstätige bei der SVA Zürich an.

Hinweise

Wer meldet sich als nichterwerbstätig an?

Wann Beiträge zu leisten sind und in welcher Höhe, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend ist in erster Linie die Arbeitssituation. Auch wer kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hat, muss AHV-Beiträge zahlen, zum Beispiel:

  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Bezüger/innen von IV-Renten
  • Bezüger/innen von Kranken- und Unfalltaggeldern
  • Ehepartner/innen von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind
  • Ehepartner/innen von im Ausland erwerbstätigen Ehepartner/innen
  • Frühpensionierte
  • Geschiedene Paare
  • Studierende
  • Weltreisende
  • Versicherte, die Sozialhilfe beziehen
  • Verwitwete

Was braucht es für die Anmeldung?

Information zur Bearbeitung

Wir prüfen Ihre Anmeldung so rasch wie möglich. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post eine Bestätigung über Ihre AHV-Beitragspflicht.

Formular "Anmeldung für Nichterwerbstätige" ausfüllen

Kontakt

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