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Höhere AHV-Renten und IV-Renten
Höhere AHV-Renten und IV-Renten
Per Neujahr 2025 steigen die Renten von AHV und IV um durchschnittlich 2,9 Prozent. Der Bundesrat hat sie der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Zugleich steigen weitere Geldleistungen der 1. Säule.
13. Dezember 2024
Für Versicherte, die lückenlos Beiträge geleistet haben, steigt die monatliche Altersrente der AHV um 35 bis 70 Franken: die minimale Rente von 1225 Franken auf 1260 Franken, die maximale Rente von 2450 Franken auf 2520 Franken. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares steigt von 3675 Franken auf 3780 Franken. Dies sind die Eckwerte bei voller Beitragsdauer. Bei unvollständiger Beitragsdauer erhöht sich die Rente entsprechend weniger.
Auch die IV-Renten steigen um durchschnittlich 2,9 Prozent.
Ebenfalls erhöht werden die Renten für Witwen, Witwer und Waisen. Zugleich steigen die Hilflosenentschädigungen und die Assistenzbeiträge.
Wann werden die ersten erhöhten Renten überwiesen?
Rund 235'000 Personen erhalten ihre AHV- oder IV-Rente von der SVA Zürich. Die neuen Januar-Renten werden am Donnerstag, 9. Januar 2025, überwiesen. Spätestens am folgenden Tag wird das Geld auf dem Post- oder Bankkonto verfügbar sein.