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EL-Reform 2021: Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen
EL-Reform 2021: Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen
Ab 2021 gilt schweizweit ein neues Ergänzungsleistungs-Gesetz. Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden über die wichtigsten Änderungen.
30. September 2020, SVA Zürich
Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo AHV- und IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht decken. In den letzten Jahren sind die Ausgaben der EL stark gestiegen. Mit dem EL-Reform werden die Ergänzungsleistungen bedarfsgerechter. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Gesetzesänderung bringt vier wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen den Mietzins, das Vermögen, die Rückerstattung aus dem Erbe und die Krankenkassenprämie. Im Internet und mit einem Flyer informieren wir unsere Kundinnen und Kunden was neu ist.