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EL-Reform 2021: Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen

EL-Reform 2021: Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen

Ab 2021 gilt schweiz­weit ein neues Ergänzungsleistungs-Gesetz. Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden über die wichtigsten Änderungen.

30. September 2020, SVA Zürich

Die Ergänzungs­leistungen (EL) helfen dort, wo AHV- und IV-Renten die minimalen Lebens­kosten nicht decken. In den letzten Jahren sind die Ausgaben der EL stark gestiegen. Mit dem EL-Reform werden die Ergänzungs­leistungen bedarfs­gerechter. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Gesetzes­änderung bringt vier wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen den Mietzins, das Vermögen, die Rücker­stattung aus dem Erbe und die Kranken­kassenprämie. Im Internet und mit einem Flyer informieren wir unsere Kundinnen und Kunden was neu ist.

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