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Änderung bei der Berechnung des IV-Grades
Änderung bei der Berechnung des IV-Grades
Die Berechnungsgrundlagen des Invaliditätsgrades wurden zugunsten der Versicherten geändert. Dadurch erhöht sich der IV-Grad. In vielen Fällen führt das zu höheren Renten.
19. Januar 2024
Der IV-Grad ist entscheidend für den Anspruch auf eine Rente und die Rentenhöhe. Bei erwerbstätigen und teilerwerbstätigen Personen wird der IV-Grad anhand eines Einkommensvergleichs berechnet. Dabei wird das Einkommen, das eine Person vor der Invalidität bzw. Teilinvalidität erzielen konnte, mit dem möglichen Einkommen mit den bestehenden Einschränkungen verglichen. Bei nichterwerbstätigen Personen stützt sich die IV-Stelle auf statistische Löhne ab. Diese wurden als zu hoch kritisiert.
Neu kommt bei der Berechnung ein pauschaler Abzug auf die statistischen Löhne zur Anwendung. Dadurch erhöht sich der IV-Grad. In vielen Fällen führt das zu höheren Renten.
Gut zu wissen: Die SVA Zürich überprüft alle laufenden IV-Renten von sich aus. Versicherte müssen nichts unternehmen.
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