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Unselbständig: Entscheid des Sozialversicherungsgerichts

Unselbständig: Entscheid des Sozialversicherungsgerichts

Das Sozial­versicherungs­gericht des Kantons Zürich hat im Fall Uber ent­schieden. Aufgrund des grossen Medien­interesses gibt die SVA Zürich ein Statement zum Urteil ab.

07. Januar 2022

Selbst­ändig oder un­selb­ständig - was gilt für die Tätigkeit für den Fahr­dienst Uber? Die SVA Zürich hat diese Frage für die für Uber tätigen Personen von Anfang an als «un­selb­ständige Tätigkeit» ein­gestuft. Wenn es sich um eine un­selb­ständige Tätig­keit handelt, muss der Arbei­tgeber, die Arbeit­geberin die Sozial­versicherungs­beiträge ab­rechnen.

Das Sozial­versicherungs­gericht bestätigt mit seinem Urteil die Ein­schätzung der SVA Zürich. Es urteilt, dass es sich um eine un­selb­ständige Tätig­keit handelt. Das ist ein bedeut­ender Grund­satz­entscheid für die Sozial­versicher­ungen. Darauf haben wir lange gewartet. Wenn der Fall nun erneut ans Bundes­gericht weiter­gezogen wird, erlangt der Entscheid des Sozial­versicherungs­gerichts keine Rechtskraft. Das bedeutet in der Folge leider auch, dass sich an der Situation der betroffenen Fahrer­innen und Fahrer vorläufig nichts ändern wird.

Kontakt für Medienschaffende

SVA Zürich
Daniela Aloisi, Leiterin Kommunikation
Direkt: 044 448 55 66; Pikett: 076 315 13 50
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