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Unselbständig: Entscheid des Sozialversicherungsgerichts
Unselbständig: Entscheid des Sozialversicherungsgerichts
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat im Fall Uber entschieden. Aufgrund des grossen Medieninteresses gibt die SVA Zürich ein Statement zum Urteil ab.
07. Januar 2022
Selbständig oder unselbständig - was gilt für die Tätigkeit für den Fahrdienst Uber? Die SVA Zürich hat diese Frage für die für Uber tätigen Personen von Anfang an als «unselbständige Tätigkeit» eingestuft. Wenn es sich um eine unselbständige Tätigkeit handelt, muss der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
Das Sozialversicherungsgericht bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der SVA Zürich. Es urteilt, dass es sich um eine unselbständige Tätigkeit handelt. Das ist ein bedeutender Grundsatzentscheid für die Sozialversicherungen. Darauf haben wir lange gewartet. Wenn der Fall nun erneut ans Bundesgericht weitergezogen wird, erlangt der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts keine Rechtskraft. Das bedeutet in der Folge leider auch, dass sich an der Situation der betroffenen Fahrerinnen und Fahrer vorläufig nichts ändern wird.
Kontakt für Medienschaffende
SVA Zürich
Daniela Aloisi, Leiterin Kommunikation
Direkt: 044 448 55 66; Pikett: 076 315 13 50
E-Mail: dal@svazurich.ch