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Lohndeklaration vor Ende Januar einreichen
Lohndeklaration vor Ende Januar einreichen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bleiben noch wenige Tage, um der Ausgleichskasse die Jahreslöhne 2023 der Angestellten rechtzeitig bis zum 30. Januar 2024 mitzuteilen. Die SVA Zürich beantwortet die häufigsten Fragen zur Lohndeklaration auf ihrer Website.
23. Januar 2024
Sie geht leicht vergessen. Doch bei der Lohndeklaration haben die Ausgleichskassen leider keinen Spielraum: Erhalten sie die Lohndeklaration 2023 erst nach dem 30. Januar 2024, müssen sie mit der Beitragsrechnung Verzugszinsen verlangen.
Der Termin gilt auch, wenn die Lohndeklaration via Onlineportal AHVeasy erfolgt.
Falls beim Ausfüllen Fragen auftauchen: Die SVA Zürich beantwortet die häufigsten auf ihrer Website: www.svazurich.ch/lohndeklaration. Dort finden Kundinnen und Kunden der SVA Zürich die Formulare zum Herunterladen.