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Lohndeklaration vor Ende Januar einreichen

Lohndeklaration vor Ende Januar einreichen

Arbeitgeberinnen und Arbeit­gebern bleiben noch wenige Tage, um der Ausgleichs­­kasse die Jahres­­löhne 2023 der Angestellten recht­­zeitig bis zum 30. Januar 2024 mitzuteilen. Die SVA Zürich beantwortet die häufigsten Fragen zur Lohn­­deklaration auf ihrer Website.

23. Januar 2024

Kalendereintrag zur Lohndeklaration
Am 30. Januar 2024 läuft die Einsendefrist für die Lohndeklaration 2023 ab.

Sie geht leicht vergessen. Doch bei der Lohndeklaration haben die Ausgleichs­kassen leider keinen Spiel­raum: Erhalten sie die Lohn­deklaration 2023 erst nach dem 30. Januar 2024, müssen sie mit der Beitrags­rechnung Verzugs­zinsen verlangen.

Der Termin gilt auch, wenn die Lohndeklaration via Onlineportal AHVeasy erfolgt.

Falls beim Ausfüllen Fragen auftauchen: Die SVA Zürich beantwortet die häufigsten auf ihrer Website: www.svazurich.ch/lohndeklaration. Dort finden Kundinnen und Kunden der SVA Zürich die Formulare zum Herunterladen.

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