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Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2021
Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2021
Keine Prämienverbilligung 2021 erhalten? Anspruch jetzt prüfen! Online-Rechner fragen und Antrag bis spätestens 31. März 2022 einreichen.
28. Februar 2022

Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Krankenkassenprämien zu mildern. Über 300'000 Menschen im Kanton Zürich erhalten jährlich eine Prämienverbilligung. In der Regel bekommen jene die Antragsformulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht automatisch erhalten hat. Nachhaken kann sich aber lohnen. Denn entscheidend sind die finanziellen Verhältnisse im Jahr 2021.
Trennung, reduziertes Arbeitspensum, Arbeitslosigkeit
Die SVA Zürich verschickte im Sommer 2020 die Anträge für die Prämienverbilligung 2021. Dafür musste sie sich auf vergangene Steuerfaktoren stützen. Wenn sich nun aber die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse im Jahr 2021 verändert haben, kann es sein, dass man eine Verbilligung bekommt. Beispiele dafür sind ein verschlechtertes Einkommen aufgrund einer Trennung, einem reduzierten Arbeitspensum oder wegen Arbeitslosigkeit. Auch die Geburt eines Kindes kann zu einem Anspruch auf Prämienverbilligung führen. Die SVA Zürich empfiehlt: «Chance unbedingt noch nutzen und mit dem Online-Rechner den Anspruch prüfen.» Das geht ganz einfach – die Daten der aktuellsten Steuererklärung eingeben, und sofort erfahren, ob es sich lohnt, den Antrag 2021 auszufüllen.
Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2021 im Kanton Zürich endet am 31. März 2022. Bis dann kann man unter www.svazurich.ch/nachmeldung den Antrag auf Prämienverbilligung einreichen.