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Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2021

Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2021

Keine Prämienverbilligung 2021 erhalten? Anspruch jetzt prüfen! Online-Rechner fragen und Antrag bis spätestens 31. März 2022 einreichen.

28. Februar 2022

Hat sich im Jahr 2021 das Einkommen verschlechtert? Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich kann man schnell und einfach den Anspruch prüfen. Das Resultat zeigt, ob sich eine Anmeldung lohnt. Das ist rückwirkend möglich bis zum 31. März 2022.
Hat sich im Jahr 2021 das Einkommen verschlechtert? Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich kann man schnell und einfach den Anspruch prüfen. Das Resultat zeigt, ob sich eine Anmeldung lohnt. Das ist rückwirkend möglich bis zum 31. März 2022.

Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Kranken­kassen­prämien zu mildern. Über 300'000 Menschen im Kanton Zürich erhalten jährlich eine Prämien­verbilligung. In der Regel bekommen jene die Antrags­formulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht auto­matisch erhalten hat. Nach­haken kann sich aber lohnen. Denn entscheidend sind die finanziellen Verhält­nisse im Jahr 2021. 

Trennung, reduziertes Arbeitspensum, Arbeitslosigkeit

Die SVA Zürich verschickte im Sommer 2020 die Anträge für die Prämienverbilligung 2021. Dafür musste sie sich auf vergangene Steuer­faktoren stützen. Wenn sich nun aber die finanziellen oder persönlichen Verhält­nisse im Jahr 2021 verändert haben, kann es sein, dass man eine Ver­billigung bekommt. Beispiele dafür sind ein verschlechtertes Ein­kommen aufgrund einer Trennung, einem reduzierten Arbeits­pensum oder wegen Arbeits­losigkeit. Auch die Geburt eines Kindes kann zu einem Anspruch auf Prämien­verbilligung führen. Die SVA Zürich empfiehlt: «Chance unbedingt noch nutzen und mit dem Online-Rechner den Anspruch prüfen.» Das geht ganz einfach – die Daten der aktuellsten Steuer­erklärung eingeben, und sofort erfahren, ob es sich lohnt, den Antrag 2021 auszufüllen.  

Die Anmeldefrist für die Prämien­verbilligung 2021 im Kanton Zürich endet am 31. März 2022. Bis dann kann man unter www.svazurich.ch/nachmeldung den Antrag auf Prämien­verbilligung einreichen. 

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