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Krankenversicherungspflicht: Anmeldung

Krankenversicherungspflicht: Antrag auf Befreiung

Krankenversicherungspflicht

Je nach Aufenthalts­status in der Schweiz können sich Personen von der obligatorischen Kranken­versicherungs­pflicht befreien lassen. 

Antrag

Vorgehen

Wer sich von der obligatorischen Kranken­versicherungs­pflicht in der Schweiz befreien lassen möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Die SVA Zürich ist im Kanton Zürich für die Prüfung der Anträge zuständig.

Nachdem Sie bei der SVA Zürich Ihren Antrag eingereicht haben, informieren wir Ihre Wohn­gemeinde automatisch über den Eingang. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. 
Im Anschluss folgt die Prüfung Ihres Antrags auf Befreiung der Kranken­versicherungs­pflicht. Aktuell dauert die Prüfung Ihres Antrags rund 5 Monate. Der Entscheid wird Ihnen und Ihrer Wohngemeinde mitgeteilt. 

Belege vorher bereitlegen: Welche Belege eingereicht werden müssten, hängt vom Aufenthalts­grund oder -status in der Schweiz ab. In der Tabelle unter «Wer kann sich befreien lassen?» ist eine Übersicht.

Weiterführende Informationen

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