Rechtsform wählen
Sie haben die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen beziehungsweise einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch dann, wenn Sie als Einzelperson ein Geschäft im kaufmännischen Sinn unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung führen. Einzelunternehmen sind in der Schweiz weit verbreitet und bilden für viele den Einstieg in die selbständige unternehmerische Tätigkeit. Ein Einzelunternehmen lässt sich jederzeit in eine Kapitalgesellschaft umwandeln.
Selbständig oder angestellt in der eigenen Firma
Die Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt Ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung.
- Selbständigerwerbend: Ein Einzelunternehmen besteht aus einem alleinigen Inhaber. Für ein Einzelunternehmen müssen Sie von Ihrer Ausgleichskasse als selbständigerwerbend anerkannt sein. Eine Personengesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss von mindestens zwei Personen (Teilhaber/Gesellschafter), die unter einer gemeinsamen Firmenbezeichnung ein Gewerbe betreiben (Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft). Dabei sind die selbständigerwerbenden Teilhaber zentral. Sie haften mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem privaten Vermögen. Eine Ausnahme bildet der Kommanditär: Seine Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft sind Sie selbständigerwerbend. Im Gegensatz zu Angestellten sind Sie nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge BVG ist für Sie freiwillig.
Die weiteren Schritte zum Einzelunternehmen oder zur Personengesellschaft
- Angestellt in der eigenen Firma: Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht bei einer Kapitalgesellschaft das eingebrachte Kapital im Mittelpunkt. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die erst durch Eintragung in das Handelsregister ihre Rechtsfähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen. In der Schweiz gehören unter anderem die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu den Kapitalgesellschaften.
Als Gründerin oder Gründer einer Kapitalgesellschaft können Sie sich beispielsweise als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer anstellen. Als Angestellter sind Sie obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Auch die berufliche Vorsorge BVG ist obligatorisch.
Die weiteren Schritte zur GmbH oder AG
www.gruenden.ch – die Gründungsplattform
Auf der Gründungsplattform des Kantons Zürich finden Sie wertvolle Informationen und Kontakte. Die Plattform ist ein Angebot vom Amt für Wirtschaft Zürich, vom Handelsregisteramt Kanton Zürich, der Zürcher Kantonalbank und der SVA Zürich.
Die SVA Zürich engagiert sich aktiv für die Neugründung von Firmen im Kanton Zürich. Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern mit mindestens einem Angestellten kommen wir in den ersten zwei Jahren nach der Gründung mit besonders attraktiven Verwaltungskostensätzen entgegen.