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Prämienverbilligung 2024: Aktuell
Prämienverbilligung 2024
Die Prüfung der eingereichten Anträge läuft. Hier informieren wir über
die Einkommensgrenzen für das Jahr 2024. Nutzen Sie den Online-Rechner.
Aktuell
Sie haben eine Frage zur Prämienverbilligung 2024?
Auf dieser Seite erfahren Sie, was andere Kundinnen und Kunden zur Prämienverbilligung 2024 wissen möchten. Informieren Sie sich. Lesen Sie unsere Antworten.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe eine neue Krankenkasse. Muss ich das mitteilen?
Nein, ein Wechsel der Krankenkasse wird uns automatisch gemeldet.
Kann ich noch einen Antrag für das Antragsjahr 2024 stellen?
Nein, die gesetzliche Einreichefrist ist am 31. März 2025 abgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Prämienverbilligung 2024?
Sie wohnen im Kanton Zürich und möchten wissen, ob Sie im Jahr 2024 Anspruch auf Prämienverbilligung haben? Die Tabellen mit den Einkommensgrenzen 2024 geben Orientierung.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bis zum Entscheid kann es bis zu sechs Monate dauern. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, überweisen wir das Geld direkt Ihrer Krankenkasse.
Gilt die Meldepflicht für die Prämienverbilligung?
Ja. Melden Sie uns, wenn sich Ihr Einkommen verändert oder Sie Ihre Ausbildung beenden. Nutzen Sie dafür das Online-Formular.
Die Geburt eines Kindes oder den Umzug an einen neuen Wohnort müssen Sie uns nicht melden. Diese Informationen werden uns automatisch übermittelt, sobald Sie sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde gemeldet haben.
Sie möchten ganz auf die Prämienverbilligung verzichten? Melden Sie uns Ihren Verzicht über das Online-Formular.