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Hinweise

Prämienverbilligung: Neues Einkommen melden: Hinweise

Prämienverbilligung: Neues Einkommen melden

Mit diesem Form­ular können Kundinnen und Kunden im Kanton Zürich ihr neues Ein­kommen melden.

Hinweise

Hat sich Ihr Einkommen um mehr als CHF 10'000 verändert?

Sie haben von der SVA Zürich die Berechnung Ihres provisorischen Anspruchs erhalten. Für die Berechnung der Prämienverbilligung verwenden wir die Steuerdaten, die uns zur Verfügung stehen. Diese sind unter Umständen zwei Jahre alt. Deshalb kann es sein, dass Sie aktuell weniger oder mehr verdienen. Das kann Ihre Prämienverbilligung beeinflussen.

Wenn sich Ihr Bruttoeinkommen um mehr als CHF 10'000 verändert hat, melden Sie uns das. Reichen Sie die neuen Unterlagen so rasch wie möglich ein.

Welche Belege können Sie einreichen?

  • Lohnabrechnung
  • Lohnausweis
  • Steuererklärung

Information zur Bearbeitung

Sobald wir Ihren Antrag erhalten, prüfen wir Ihre Belege. Dies kann bis zu sechs Wochen dauern. Sie erhalten die neue Berechnung per Post.

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