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Prämienverbilligung: Neues Einkommen melden: Formular ausfüllen

Prämienverbilligung: Neues Einkommen melden

Mit diesem Form­ular können Kundinnen und Kunden im Kanton Zürich ihr neues Ein­kommen melden.

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Für welches Jahr möchten Sie die Prämienverbilligung neu berechnen lassen?

Wenn sich Ihr Bruttoeinkommen um mehr als CHF 10'000 verändert hat, können Sie dies der SVA Zürich melden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für Prämienverbilligung anmelden möchten, füllen Sie bitte die Nachmeldung aus.   

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Wir brauchen alle Belege, die Ihr neues Einkommen im entsprechenden Jahr nachweisen. Wer verheiratet ist resp. in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, reicht bitte auch die Belege der Partnerin, des Partners ein. Laden Sie die Dokumente bitte einzeln hoch. 

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Es ist mög­lich, dass wir Fragen zu Ihren An­gaben im Formular haben. Auch später gibt es in der Zusammen­arbeit mit der SVA Zürich immer wieder Fragen mit­einander zu klären. Meist muss es schnell gehen, und des­halb ist das Bedürfnis mit E-Mail zu kom­muni­zieren gross. Damit wir per E-Mail kom­muni­zieren können, brauchen wir Ihr Ein­verständ­nis. Denn jede unver­schlüsselte E-Mail stellt ein Sicher­heits­risiko dar.

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