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Lohndeklaration 2025: Fristverlängerung beantragen
Lohndeklaration 2025: Fristverlängerung beantragen
Sie können die Lohndeklaration 2025 nicht bis zum 30. Januar 2026 einreichen? Beantragen Sie hier eine Fristverlängerung.
Bitte beachten Sie: Auch bei bewilligter Fristverlängerung können Verzugszinsen fällig werden, weil die Lohndeklaration nicht bis zum 30. Januar 2026 bei uns eingetroffen ist. (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).
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