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Lohndeklaration 2023: Fristverlängerung beantragen

Lohndeklaration 2023: Fristverlängerung beantragen

Sie können die Lohn­deklaration 2023 nicht bis zum 30. Januar 2024 einreichen? Beantragen Sie hier eine Frist­verlängerung.

Bitte beachten Sie: Auch bei bewilligter Frist­verlängerung können Verzugs­zinsen fällig werden, weil die Lohn­deklaration nicht bis zum 30. Januar 2023 bei uns eingetroffen ist. (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).

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  • Lohndeklaration: Antrag auf Fristverlängerung
Lohndeklaration: Antrag auf Fristverlängerung
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