Die Meldekarte für EO-Entschädigungen wird abgelöst durch ein digitales Verfahren. Es vereinfacht für Dienstleistende und Arbeitgebende die Anmeldung der Entschädigung für den Erwerbsausfall während eines Dienstes oder Kurses.
Von der Anmeldung bis zur Vergütung
Wer Dienst geleistet oder einen Kurs absolviert hat, erhält einen personalisierten Link zum EO-Portal des Bundes. Dort gibt sie oder er die persönlichen Daten selber ein. Danach erhält die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber im Online-Portal der Ausgleichskasse – im Fall der SVA Zürich: AHVeasy – die Einladung, die EO-Anmeldung mit den Lohnangaben zu vervollständigen. Nun kann die Ausgleichskasse die Anmeldung prüfen und die Vergütung in die Wege leiten.
Erfolgreicher Start mit «Jugend + Sport»-Kursen
Das digitale Verfahren ist im Februar 2026 für «Jugend + Sport»-Kurse eingeführt worden. In weiteren Schritten folgen Zivilschutz und Militär. Im Frühjahr 2027 sollen alle EO-Anmeldungen für Dienstleistende digitalisiert sein.