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EO für Zivildienstleistende wird digital

EO für Zivildienstleistende wird digital

Ab Juni 2026 sind die Melde­karten für Zivil­dienst­leistende passé. Das digitale Verfahren zur Anmeldung und Vergütung der Erwerbs­ausfall­entschädigung wird schritt­weise ausgerollt. Für den Dienst im Zivilschutz wird es voraussichtlich ab Herbst 2026 gelten, für den Militärdienst ab Frühjahr 2027.

26. Mai 2026

Ein Zivildienstleistender erklärt einer Seniorin in einem Heim die Bedienung eines Gerätes.
Das digitale Verfahren umfasst nun auch die Entschädigung für Zivildienst (Foto: Bundesamt für Zivildienst ZIVI).

Die Meldekarte für EO-Entschädigungen wird abgelöst durch ein digitales Verfahren. Es vereinfacht für Dienst­leistende und Arbeit­gebende die Anmeldung der Entschädigung für den Erwerbs­ausfall während eines Dienstes oder Kurses.

Von der Anmeldung bis zur Vergütung

Wer Dienst geleistet oder einen Kurs absolviert hat, erhält einen personalisierten Link zum EO-Portal des Bundes. Dort gibt sie oder er die persönlichen Daten selber ein. Danach erhält die Arbeit­geberin, der Arbeit­geber im Online-Portal der Ausgleichs­kasse – im Fall der SVA Zürich: AHVeasy – die Einladung, die EO-Anmeldung mit den Lohnangaben zu vervollständigen. Nun kann die Ausgleichs­kasse die Anmeldung prüfen und die Vergütung in die Wege leiten.

Erfolgreicher Start mit «Jugend + Sport»-Kursen

Das digitale Verfahren ist im Februar 2026 für «Jugend + Sport»-Kurse eingeführt worden. In weiteren Schritten folgen Zivilschutz und Militär. Im Frühjahr 2027 sollen alle EO-Anmeldungen für Dienst­leistende digitalisiert sein. 

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