Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Betreibung auf Konkurs bei ausstehenden AHV-Beiträgen

Betreibung auf Konkurs bei ausstehenden AHV-Beiträgen

Ab 2025 gilt für Ausgleichs­kassen ein neues Verfahren, um ausstehende Beiträge von Unternehmen und Einzel­firmen einzufordern: Betreibung auf Konkurs statt auf Pfändung. Die SVA Zürich empfiehlt, bei Zahlungs­schwierigkeiten frühzeitig mit der Ausgleichs­kasse Kontakt aufzunehmen.

03. Oktober 2024

«Geschlossen»-Schild an einer Ladentüre
Unternehmen und im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen sollten bei Zahlungsschwierigkeiten die Ausgleichskasse kontaktieren.

Ausgleichskassen müssen ausstehende Sozial­versicherungs­beiträge wenn nötig via Betreibung einfordern. Bisher haben sie damit oft keinen Erfolg. Denn als öffentlich-rechtliche Gläubiger können sie nur Betreibung auf Pfändung einleiten. Hat der Schuldner nicht genügend verwertbares Vermögen, erhält die Ausgleichs­kasse am Ende des Verfahrens lediglich einen Pfändungs­verlustschein.

Das ändert sich mit dem neuen Bundes­gesetz zur Bekämpfung des Konkurs­missbrauchs. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und hebt die Einschränkung für öffentlich-rechtliche Gläubiger auf. Das bedeutet: Neu müssen Ausgleichs­kassen bei juristischen Personen und im Handels­register eingetragenen Einzel­firmen Betreibung auf Konkurs einleiten. Für andere Schuldner gilt weiterhin Betreibung auf Pfändung.

Haftung mit Privatvermögen

Kommt es zum Konkurs, haften Geschäfts­führerin, Geschäfts­führer oder Inhaberin, Inhaber mit ihrem Privat­vermögen für offene Forderungen, wenn das Geschäfts­vermögen nicht ausreicht. Dies gilt für alle mit unbeschränkter Haftung im Handels­register eingetragenen Organe.

Bei finanziellem Engpass Ausgleichs­kasse kontaktieren

Deshalb empfiehlt sich bei Zahlungs­schwierigkeiten, frühzeitig mit der Ausgleichs­kasse Kontakt aufzunehmen. Dann kann sie prüfen, ob Zahlung in Raten möglich ist.

Kontakt

Footer