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Höherer Abzug für Eigenkapital im Betrieb
Höherer Abzug für Eigenkapital im Betrieb
Gute Nachricht für Selbständigerwerbende: Für die AHV-Beiträge im Jahr 2023 zieht die Ausgleichskasse 2,0 Prozent des im Betrieb investierten Eigenkapitals vom Einkommen ab, 0,5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
