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Was gilt für Prämienverbilligung 2023?

Was gilt für Prämienverbilligung 2023?

Habe ich Anspruch auf Prämien­verbilligung im Kanton Zürich? Der Online-Rechner der SVA Zürich gibt Auskunft. Der Online-Rechner für das Jahr 2023 steht spätestens Ende Novem­ber bereit.

28. September 2022

Anspruch auf Prämienverbilligung ganz einfach selbst prüfen: der Online-Rechner der SVA Zürich steht spätestens Ende November bereit.
Anspruch auf Prämienverbilligung ganz einfach selbst prüfen: der Online-Rechner der SVA Zürich steht spätestens Ende November bereit.

Im Jahr 2023 steigen die Kranken­kassen­prämien schweizweit. Viele Medien berichten in diesen Tagen darüber. Und sie geben Tipps, was Versicherte tun können. Eine Empfehlung ist: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prämien­verbilligung 2023. Die SVA Zürich informiert mit diesem Beitrag, was für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich gilt.

Rund 250'000 Haushalte im Kanton Zürich haben automatisch einen IPV-Antrag für das Jahr 2023 erhalten, basierend auf den Daten des kantonalen Steuer­amts. Wer keinen Antrag erhalten hat und den Anspruch prüfen möchte, muss sich bitte noch etwas gedulden.

Lohnt es sich, einen IPV-Antrag einzureichen?

Der Regierungs­rat informiert immer im November über die Details zur Prämien­verbilligung 2023. Die SVA Zürich wird anschliessend sofort den Online-Rechner 2023 auf der Web­seite aufschalten. Mit dem Online-Rechner können Privat­personen den Anspruch selber prüfen und dann auch gleich den Online-Antrag ausfüllen.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen und über den Ablauf der Prämien­verbilligung im Kanton Zürich.

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