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Prämienverbilligung 2023 beantragen bis 31. März 2024

Prämienverbilligung 2023 beantragen bis 31. März 2024

Die SVA Zürich führt in diesen Tagen den Nach­versand für die Prämien­verbilligung 2023 durch. Der Antrag kann bis 31. März 2024 online eingereicht werden. 

15. Februar 2024

Noch keinen Antrag erhalten für das Jahr 2023? Die SVA Zürich hat ermittelt, wer im Kanton Zürich wohnt und auf Basis der aktuellsten definitiven Steuer­faktoren Anspruch auf Prämien­verbilligung 2023 haben könnte. Diese Personen erhalten in diesen Tagen ein Antrags­formular von der SVA Zürich. Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2024 eingereicht werden.

Haben sich die finanziellen Verhältnisse verschlechtert?

Die SVA Zürich stützt sich für den Versand der Anträge immer auf die aktuellsten definitiven Steuer­faktoren ab. Wenn sich die finanziellen Verhältnisse erst im Jahr 2023 verschlechtert haben – zum Beispiel aufgrund von Trennung, Reduktion des Arbeits­pensums oder Arbeitslosigkeit – kann den Anspruch mit dem Online-Rechner selbst prüfen.

Geburt eines Kindes im Jahr 2023?

Im Jahr 2023 Eltern geworden? Es ist möglich, dass deshalb Anspruch auf Prämien­verbilligung vorhanden ist. Auch in diesem Fall sollte man aktiv werden. Antrag für die Prämien­verbilligung online einreichen und Anspruch prüfen lassen.

Lohnt es sich, einen Antrag einzureichen?

Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich lässt sich der eigene Anspruch schnell selbst prüfen. Das Resultat zeigt, ob sich eine Anmeldung lohnt.

Mit dem neuen Online-Rechner den Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen.
Hat sich im Jahr 2023 das Einkommen verschlechtert? Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich kann man schnell und einfach den Anspruch prüfen. Das Resultat zeigt, ob sich eine Anmeldung lohnt. Das ist rückwirkend möglich bis zum 31. März 2024.

Anmeldefrist: 31. März 2024

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2023 im Kanton Zürich endet am 31. März 2024. Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden: www.svazurich.ch/nachmeldung.

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