Sprunglinks
Fach-Inserate: Unfallversicherung
Fachinserate: Unfallversicherung
Fachinserate
Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Inseratekampagne der SVA Zürich.
Antwort
Nein. Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen Unfall und Berufskrankheit zu versichern. Das Gesetz sieht keine Ausnahme vor für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bereits über eine andere Arbeitgeberin oder über die Krankenkasse unfallversichert ist.