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Online-Service für die Rückerstattung von IV-Leistungen

Online-Service für die Rückerstattung von IV-Leistungen

Wer von der IV-Stelle Zürich eine Verfügung für Kosten­übernahme hat, kann Rechnungen rasch und un­kompliziert mit unserem Online-Service einreichen.

Für wen ist der Online-Service?

Mit diesem Online-Service können Ver­sicherte und deren gesetz­liche Vertretung mit einer ent­sprechenden Kosten­gutsprache ihre Rech­nungen bei der IV-Stelle Zürich einreichen.

Rechnung für Rückerstattung einreichen?

Nutzen für Versicherte

  • Kein Papier und kein Porto nötig
  • Kürzere Bearbeitungszeit und deshalb schnellere Auszahlung
  • Übersicht über die eingereichten Rechnungen 
  • Übersicht über den Bearbeitungsstand bei der SVA Zürich

Welche Rechnungen kann man online einreichen?

Dieser Online-Service ist für Versicherte, die eine IV-Verfügung für Kostenübernahme haben. Sie können Rechnungen für erbrachte Leistungen online einreichen. 

Einige Beispiele für Leistungen, die online eingereicht werden können:

  • Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Perücken, Rollatoren), auch im AHV-Alter
  • Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
  • Assistenzbeitrag, auch im AHV-Alter
  • Reisekosten und Verpflegung

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

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