Nutzen für Versicherte
- Kein Papier und kein Porto nötig
- Kürzere Bearbeitungszeit und deshalb schnellere Auszahlung
- Übersicht über die eingereichten Rechnungen
- Übersicht über den Bearbeitungsstand bei der SVA Zürich
Welche Rechnungen kann man online einreichen?
Dieser Online-Service ist für Versicherte, die eine IV-Verfügung für Kostenübernahme haben. Sie können Rechnungen für erbrachte Leistungen online einreichen.
Einige Beispiele für Leistungen, die online eingereicht werden können:
- Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Perücken, Rollatoren), auch im AHV-Alter
- Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
- Assistenzbeitrag, auch im AHV-Alter
- Reisekosten und Verpflegung